Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Archiv

Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

Archives

On this website you find information about my work as member of parliament (1998 - Oct. 2009)

Curriculum Vitae english Curriculum Vitae français Curriculum Vitae spanish Curriculum Vitae russian Curriculum Vitae chinese

    22.04.2009

    Änderungsgesetz zum FFG kommt

    Die Filmförderung soll noch vor der Sommerpause auf sichere Füßen stehen


    Anlässlich des Sachstandsberichtes von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB zur Finanzierung der Filmförderung in der heutigen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien erklären die kultur- und medienpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB (CDU/CSU) und Monika Griefahn MdB (SPD) , sowie die zuständigen Berichterstatter, Philipp Mißfelder MdB (CDU/CSU) und Angelika Krüger-Leißner MdB (SPD) :

    Wir wollen, dass die Filmförderung auf sicheren Füßen steht. Daher werden die Koalitionsfraktionen alles daransetzen, noch vor der Sommerpause einen Änderungsentwurf zum Filmförderungsgesetz (FFG) auf den Weg zu bringen, der die Forderung des Bundesverwaltungsgerichtes nach einer Gleichbehandlung der Zahlergruppen umsetzt. Wir werden einen einheitlichen Abgabemaßstab formulieren, der den unterschiedlichen Bedingungen bei den Abgabepflichtigen gerecht wird.

    Die Koalitionsfraktionen begrüßen das entschlossene und verlässliche Handeln des Staatsministers für Kultur und Medien Bernd Neumann MdB und der Filmförderungsanstalt (FFA) in der schwierigen Lage, in die die Filmförderung nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zur Filmabgabe geraten ist. Die Aufstellung eines Nothaushaltes für die FFA ist ein erster wichtiger Schritt, um die Filmförderung fortsetzen zu können. Damit kann der anhaltende Aufschwung der deutschen Filmwirtschaft und der Erfolg des deutschen Films zunächst gesichert werden.

    Von einer Lösung der Problemlage kann aber erst die Rede sein, wenn der Anlass für die Klage und die Vorbehaltszahlungen – die Ungleichbehandlung - aus der Welt geschafft ist. Deshalb wollen wir mit einer entsprechenden Änderung des Filmfördergesetzes noch in dieser Legislaturperiode die Filmförderung wieder auf eine sichere Grundlage stellen.