8 c) aktuelle Probleme im Kreuzungsbereich
B 404 / A 25 / B 5
Ein Problem ergibt sich im Kreuzungsbereich der B 404 / A 25 / B
5. Hier kommt es regelmäßig zu Staus im Bereich der beiden Ampelanlagen,
insbesondere im Kreuzungsbereich B 404 / A 25. Auch wenn dieser
Bereich in Schleswig-Holstein und damit außerhalb meines Wahlkreises
liegt, hat die Verkehrssituation Auswirkung bis auf niedersächsisches
Gebiet. Es kommt vom Kreuzungsbereich B 404 / A 25 ausgehend häufig
zu kilometerlangen Rückstaus auf der B 404, die bis über die Elbe
reichen und sogar einen Rückstau auf der Elbuferstraße in Rönne
bewirken, weil die Auffahrt auf die B 404 nicht gewährleistet ist.
Vorgeschlagen hat die Samtgemeinde Elbmarsch, die vorhandene Ampelkreuzung
durch ein Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bundesministerium für
Verkehr hat zu diesem Themenbereich bereits Stellung bezogen (Geschäftszeichen
S 21 / 40.25.77-1404/7E01, Schreiben vom 5. September 2001) und
die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein um Prüfung
gebeten, inwieweit mit verkehrstechnischen Maßnahmen die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes A 25 / B 404 verbessert werden kann. Das Bundesverkehrsministerium
sieht diese Frage auch in Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung
Geesthacht.
Ich kann die Bemühungen nur unterstützen,
hier zu einer Lösung zu kommen, da aufgrund steigender Verkehrsströme
mit einer weiteren Verschärfung der Situation zu rechnen ist.
9. Lärmschutz an bestehenden Autobahnen,
Bundesstraßen und an Eisenbahnstrecken des Bundes
Aus meiner Wahlkreisarbeit kann
ich berichten, dass das Thema Lärmschutz für viele Bürgerinnen und
Bürger einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Ein besonderer Schwerpunkt
auch bei den Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis liegt im nachträglichen
Lärmschutz an Autobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnstrecken des
Bundes. Es ist sicherlich richtig, dass beim Neubau von Verkehrswegen
andere und strengere Maßstäbe angelegt werden als bei schon bestehenden.
Dennoch ist vielfach zu beobachten, dass im Transitland Deutschland
der Verkehr enorm zunimmt und sich auch bei der Nutzung vorhandener
Verkehrswege eine zum Teil unerträgliche und zum Teil gesundheitsschädliche
Lärmbelastung ergibt. Die Anstrengungen der Bundesregierung, die
seit 1998 erstmals auch Gelder für nachträglichen Lärmschutz an
Schienenstrecken zur Verfügung stellt, sind zu loben. Mit einem
Betrag von rund 100 Mio. DM = ca. 51 Mio. Euro jährlich sind allerdings
in der Tat nur die "Vordringlichsten Härtefälle" zu lösen oder zu
lindern. Wünschenswert wäre eine Aufstockung des Betrages, auch
wenn immer klar bleiben muss, dass man die Versäumnisse von Jahrzehnten
nicht in wenigen Jahren aufholen kann.