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Pressemitteilung 29/2002
Montag, 11. November 2002
 
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Lärmschutz in Stelle und Winsen

Seit langem ist das Thema Verkehrslärm an Straßen und Schienen ein "Dauerbrenner". Seit 1998 hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn des Themas angenommen und setzt sich für verbesserten Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg ein.

Deutliche Verbesserungen im Lärmschutz zeichnen sich insbesondere für die Gemeinden Buchholz, Jesteburg, Maschen, Winsen und Stelle ab (vgl. Pressemitteilung Nr. 18 / 2002, Fortschreibung der Dringlichkeitsliste für nachträgliche Lärmsanierung an Schienenstrecken).

Nachfolgend soll insbesondere die Frage des Lärmschutzes in Winsen und Stelle erörtert werden. Schon jetzt ist abzusehen, dass in ganz Winsen und in Stelle an mindestens 2 von 3 Streckenabschnitten mit einer verbesserten Lärmsituation zu rechnen ist.

Beim Thema Lärmschutz ist zunächst grundlegend zu unterscheiden zwischen der Lärmvorsorge beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen und der nachträglichen Lärmsanierung. Im Bereich der Lärmvorsorge gelten erheblich strengere Grenzwerte, es bestehen Rechtsansprüche. Die Lärmsanierung ist hingegen aufgrund der Vielzahl von Altfällen eine freiwillige Leistung im Rahmen bestehender Haushaltstitel, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

In Winsen und Stelle sieht die Situation wie folgt aus:

1. Lärmschutz in Zusammenhang mit dem Bau des 3. Gleises, Winsen und Stelle östlich der Steller Chaussee

Der Streckenabschnitt, auf dem das 3. Gleis gebaut wird, wird von dem Neubau erheblich profitieren. In Winsen und in Stelle östlich der Steller Chaussee werden in den Ortslagen entlang der Ausbaustrecke des 3. Gleises Lärmschutzwände gebaut werden. Dadurch wird die Lärmsituation gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbessert.
Der Bau des 3. Gleises ist im übrigen auch eine Voraussetzung für eine Verbesserung des Schienengebundenen Personennahverkehrs.

Hier handelt es sich um einen Fall der Lärmvorsorge, es sind die strengen Maßstäbe bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen zugrunde zu legen. Nach §§ 41 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImschV) sollen folgende Immissionsgrenzwerte erreicht werden:

Lärmvorsorge Grenzwerte Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dBA 47 dBA
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 dBA 49 dBA
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dBA 54 dBA
in Gewerbegebieten 69 dBA 59 dBA

Der Lärmschutz erfolgt generell durch aktive Maßnahmen (Maßnahmen an der Lärmquelle wie z.B. Lärmschutzwände) und passive Maßnahmen (Maßnahmen an dem Lärm ausgesetzten Objekten, z.B. Schallschutzfenster).

2. Lärmschutz in Stelle westlich der Steller Chaussee

Nicht direkt vom Bau des 3. Gleises betroffen ist der Trassenabschnitt westlich der Steller Chaussee an der Straße "Uhlenhorst". Hier finden kein Neubau und keine wesentliche Änderung durch einen baulichen Eingriff statt, so dass es hier nicht um Lärmvorsorge, sondern allenfalls um Lärmsanierung gehen kann.

Die rechtliche Situation ist bei der Lärmsanierung, dem nachträglichen Lärmschutz, eine ganz andere: Hier gab es bis 1998 überhaupt keine Gelder, die für diesen Zweck vorgesehen waren. Es ist deshalb ein Verdienst der rot-grünen Bundesregierung, dass ab 1999 und in den Folgejahren jeweils 100 Mio. DM = rd. 51 Mio. Euro trotz der knappen Haushaltslage hierfür als freiwillige Leistung des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Subjektive Rechtsansprüche bestehen hier nicht.

Der Bund hat eine Förderrichtlinie erlassen, mit der die Lärmsanierung geregelt wird. Das Bundesverkehrsministerium gibt eine Dringlichkeitsliste heraus, die in Abstimmung mit der DB Netz AG erarbeitet worden ist. Diese Liste wird nach objektiven Kriterien wie z.B. die Anzahl der täglich verkehrenden Züge, die tatsächliche Lärmbelästigung, Anzahl der betroffenen Einwohner in einem bestimmten Radius / Korridor etc. erstellt. Maßgeblich soll ein Lärmbelastungskataster der Deutschen Bahn AG sein. Aufnahme in die Dringlichkeitsliste können (müssen aber nicht) nach der Förderrichtlinie nur Strecken finden, bei denen in der Umgebung in nennswertem Umfang folgende Sanierungsgrenzwerte überschritten werden:

Lärmsanierung Grenzwerte Tag Nacht
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 70 dBA 60 dBA
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 72 dBA 62 dBA

Monika Griefahn MdB hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, dass es zu Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn- und Autobahntrassen im Landkreis Harburg kommt und konnte es so erreichen, dass viele Streckenabschnitte (z.B. bei Jesteburg, Buchholz, Maschen und Stelle) in die Prioritätenliste aufgenommen wurden. Wenn man sieht, wie riesig der Nachholbedarf in Sachen Lärmschutz ist, allein der dringendste Nachholbedarf in der Bundesrepublik wurde auf rund 4 Milliarden DM geschätzt, ist es ein großer politischer Erfolg, dass zahlreiche Orte im Landkreis Berücksichtigung fanden.

Der besagte Streckenabschnitt in Stelle an der Hauptstrecke westlich der Steller Chaussee wurde jedoch bisher noch nicht in die Dringlichkeitsliste aufgenommen. Die Entscheidung hierüber liegt auch nicht bei der Politik, sondern im Wesentlichen bei der DB Netz AG, die die Lärmbelastung im besagten Abschnitt untersuchen müsste und ggf. die Lärmsanierung vorschlagen müsste. Auch wenn hier keine Rechtsansprüche wie im Falle der Lärmvorsorge im Osten Stelles bestehen, ist es unter Gleichbehandlungs-gesichtspunkten problematisch, dass auf ein- und derselben Strecke mit dem gleichen Verkehrsaufkommen unterschiedliches Recht gilt. Die DB Netz AG könnte also auch die Lärmbelastung und Lärmsanierungsmaßnahmen im Westen Stelles prüfen.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn wird sich natürlich auch weiterhin konsequent für Lärmschutz einsetzen. Die Versäumnisse der letzten 40 Jahre, vor allem unter CDU/CSU/FDP-Regierungen, sind aber nicht in kurzer Zeit aufzuarbeiten.

3. Güterbahnstrecke in Stelle

Anders sieht es aber an einem anderen Steller Streckenabschnitt aus. Bei der 2. Fortschreibung der Dinglichkeitsliste im August 2002 wurde ein Streckenabschnitt bei Stelle der Strecke Nr. 1280 (1281) Buchholz - HH-Allermöhe von Kilometer 19,5 bis 20,0 neu in die Dringlichkeitsliste aufgenommen. Es handelt sich um die 500 Meter, die die Güterbahnstrecke den Ort Stelle in Höhe Ortsausgang Richtung Maschen durchquert. Es wird hier also nachträgliche aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen an der Güterbahnstrecke geben.

Insgesamt gesehen wird sich damit mittelfristig die Lärmschutzsituation an den Schienenstrecken im Landkreis Harburg deutlich verbessern.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de