VI. Die Kosten des 3. Gleises
Die Gesamtkosten für den Bau des 3. Gleises zwischen
Stelle und Lüneburg werden auf 300 bis 350 Mio. DM geschätzt.
VII. Die Finanzierung des 3. Gleises
Zwischen Bund und Land war die Finanzierung des
3. Gleises lange Zeit umstritten. Es handelt sich hier jedoch nicht
um ein originäres Nahverkehrsprojekt, weil zum einen die derzeitigen
Kapazitätsengpässe insbesondere auf die Entwicklung des Fernverkehrs
durch Geschwindigkeitserhöhung und ein verdichtetes Angebot zurückzuführen
sind [So auch Uwe Harden (MdL SPD) im Winsener Anzeiger vom 7. Oktober
1997] und zum anderen die geplante Kapazitätserweiterung im wesentlichen
zugunsten des stetig steigenden Güter- und Personenfernverkehrs
gehen dürfte. Die Strecke Hamburg - Uelzen - Stendal - Berlin mit
dem hier in Rede stehenden Teilabschnitt Stelle - Lüneburg wird,
mit oder ohne Transrapid, in zunehmenden Maße Fernverkehr von und
nach Berlin aufnehmen müssen.
Eine Sicherstellung der Finanzierung des 3. Gleises
schien lange Zeit unmöglich. Hier sah es für das 3. Gleis nicht
sehr rosig aus. Zum einen ist der bis 2012 gültige Bundesverkehrswegeplan
schon jetzt hoffnungslos unterfinanziert. Es klafft ein Finanzierungsloch
von rund 90 Milliarden DM. Die CDU/CSU /FDP-Bundesregierung hat
viele Verkehrsprojekte geplant, die in keiner Weise finanzierbar
sind. Es wurden Luftschlösser gebaut und Hoffnungen geweckt, die
nicht zu halten sind.
Zum anderen steht einer sofortigen Realisierung
im Wege, daß das Projekt sich erst in der Umweltverträglichkeitsprüfung
und einem sehr frühen Planungsstadium befindet; das Raumordnungs-
und Planfeststellungsverfahren stehen noch aus. Wegen dieser fehlenden
"Baureife" ist das Projekt auch noch nicht im Investitionsprogramm
1999 - 2002 enthalten. Mit einem Baubeginn ist also frühestens 2003
zu rechnen. Jahrzehntelang hat die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung hier
geschlafen. Nun rächt sich die Untätigkeit der Vergangenheit.
VIII. Fazit und weiteres Vorgehen
Erforderlich für eine Verwirklichung des 3. Gleises
sind:
Zügige Fortführung der Planungen, dazu gehören der Abschluß
de Umweltverträglichkeitsprüfung, die Raumordnung und das Planfeststellungsverfahren
Absicherung des Projekts im fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplan
als "Vordringlicher Bedarf"
Berücksichtigung im Bundesschienenwegeausbaugesetz und dem
zugehörigen Bedarfsplan [Derzeit gilt das Gesetz über den Ausbau
der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874), geändert durch Art.
6 Abs. 135 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom
27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378)]
Aufnahme in den aktuellen oder in einen neuen Mehrjahresplan
(noch gilt der Fünfjahresplan 1998 bis 2002)
Sicherstellung der Finanzierung durch Bund und Land sowie
ein positives Votum der DB AG / DB Netz AG zur Wirtschaftlichkeit
der Strecke.
Den Ablauf der Bundesverkehrswegeplanung hat das
Bundesministerium für Verkehr in einer Broschüre dargestellt [Bundesministerium
für Verkehr, So plant der Bund seine Verkehrswege, Investitionspolitische
Ziele des Bundesverkehrswegeplans 1992, Broschüre - Stand: Februar
1998, siehe dort insbesondere S. 5].
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn
und die örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten Uwe Harden, Silva Seeler
und Brigitte Somfleth sowie die SPD-Kommunalpolitiker setzen sich
natürlich mit Nachdruck für die Verwirklichung des Verkehrsprojekts
ein und bleiben weiterhin im Gespräch mit Vertretern der DB AG,
der Ministerien und der übrigen beteiligten Stellen.
In jüngster Zeit ist der SPD ein Durchbruch in
Sachen 3. Gleis gelungen: die Finanzierung des Verkehrsprojekt wird
dadurch sichergestellt, dass es in das Anti-Stau-Programm des Bundesverkehrsministeriums
aufgenommen worden ist. (Lesen Sie dazu Monika Griefahns Pressemitteilung
Nr. 4/2000.)
Winsen, den 6. März 2000, Matthias Westermann