Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    06.11.2007

    Wahlkreisneuordnung zur Bundestagswahl 2009 wahrscheinlich


    Eine Neuordnung der Bundestagswahlkreise zur nächsten Bundestagswahl 2009 ist wahrscheinlich, aber noch nicht endgültig vom Deutschen Bundestag beschlossen.

    Der Vorschlag der Wahlkreiskommission, eines Expertengremiums, sieht vor, dass der Landkreis Soltau-Fallingbostel zukünftig, ebenfalls in Anknüpfung an den früheren Wahlkreiszuschnitt bis 2002, wieder mit Teilen des Landkreises Rotenburg-Wümme einen Wahlkreis bildet. Zum Wahlkreis „Soltau-Fallingbostel - Rotenburg II“ würden nach dem Vorschlag der Wahlkreiskommission gehören: der gesamte Landkreis Soltau-Fallingbostel sowie der südliche Teil des Landkreises Rotenburg (Wümme) mit der Stadt Rotenburg (Wümme), der Gemeinde Scheeßel, der Stadt Visselhövede und den Samtgemeinden Bothel, Fintel, Sittensen und Sottrum. Das entspricht dem alten Wahlkreis (wie bis 2002) Nr. 30 "Soltau-Fallingbostel - Rotenburg II" und umfasst auch Wietzendorf und Munster. Damit wären alle Kommunen des gesamten Landkreises SFA wieder als Wahlkreis vereint, was auch die Kommunen Munster und Wietzendorf begrüßen würden, die jetzt zum Wahlkreis Lüneburg-Lüchow/Dannenberg gehören.

    Der gesamte Landkreis Harburg würde ab der nächsten Bundestagswahl wieder einen eigenständigen Bundestagswahlkreis „Harburg“ bilden, so wie es bereits von 1980 bis 2002 der Fall war.

    Bisher besteht der Wahlkreis Nr. 36 „Soltau-Fallingbostel - Winsen L.“ bekanntermaßen aus dem größten Teil der Landkreise Harburg und Soltau-Fallingbostel. Vom Landkreis Harburg wurden jedoch die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen sowie Hanstedt an den Wahlkreis Nr. 36 „Lüchow-Dannenberg-Lüneburg“ abgegeben, vom Landkreis Soltau-Fallingbostel Munster und Wietzendorf.

    Die geplante Wahlkreisneuordnung muss nun noch mit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes vom Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen beraten und verabschiedet werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es zu der beschriebenen Wahlkreisneuordnung kommt. Ende November/Anfang Dezember wird als nächste Phase der Innenausschuss des Bundestages zu diesem Thema Beschlüsse fassen. Die Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag sollte Anfang des Jahres 2008 bis spätestens März erfolgen, weil ab März 2008 bereits bei einigen Parteien die Kandidatenaufstellung für die nächste Bundestagswahl möglich ist.

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn ist nicht besonders glücklich über diese Pläne: „Die Pläne für die Wahlkreisneuordnung sehe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Es ist vorteilhaft, wenn die Landkreise Soltau-Fallingbostel und Harburg wieder jeweils mit einem Bundestagswahlkreis identisch sind, so dass alle Kommunen eines Landkreises auch zu einem Wahlkreis gehören. Seit 2002 habe ich neben dem größten Teil des Landkreises Harburg auch den größten Teil des Landkreises. Soltau-Fallingbostel im Deutschen Bundestag vertreten. In dieser Zeit sind in Soltau-Fallingbostel viele Freundschaften und Bekanntschaften entstanden, habe ich vielfältige Kontakte zu den Menschen, den Vereinen und Verbänden sowie Unternehmen aufgebaut, die mir fehlen werden, wenn es zu der Wahlkreisneuordnung kommt“, erklärte Monika Griefahn. „Eines steht für mich fest: Die kommenden zwei Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl werde ich mich genauso intensiv weiterhin um die Belange der Soltau-Fallingbosteler Bürgerinnen und Bürger kümmern wie bisher. Denn ich bin für die gesamte Wahlperiode für Soltau-Fallingbostel gewählt worden und die Menschen haben mir sogar durch das Direktmandat ihr besonderes Vertrauen ausgesprochen. Dies werde ich nicht enttäuschen.“

    Hintergrund zur möglichen Wahlkreisneueinteilung:

    Die Wahlkreiskommission für die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat in ihrem Bericht vom 24. Januar 2007 (Bundestags-Drucksache 16/4300) und in ihrem Ergänzenden Bericht vom 30. August 2007 (Bundestags-Drucksache Nr. 16/6286) verschiedene Neuordnungen der Bundestagswahlkreise vorgeschlagen.

    Auslöser der geplanten Wahlkreisneuordnung ist die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Bundesländern, die nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine Neuaufteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die Bundesländer voraussichtlich erforderlich macht. Die Bevölkerungszahl der Bundestagswahlkreise soll in allen Bundesländern ungefähr gleich groß sein, damit die Stimmrechtsgleichheit gewahrt bleibt und in allen Wahlkreisen mit einer ähnlichen Stimmenzahl ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag erreicht werden kann.

    Für den einzelnen Wahlkreis bedeutet das: Ab 15 % Abweichung vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise soll, ab 25 % muss ein Wahlkreis nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und den entsprechenden Regelungen im Bundeswahlgesetz neu gebildet werden.

    Für die Bundesländer bedeutet das, dass Bundesländer mit Bevölkerungszuwachs zusätzliche Wahlkreise bekommen können, solche mit Bevölkerungsrückgang dagegen Wahlkreise abgeben müssen.

    Die Wahlkreiskommission empfiehlt, dass Niedersachsen (30 statt 29) und Baden-Württemberg (38 statt 37) zukünftig jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten, während Sachsen (16 statt 17) und Sachsen-Anhalt (9 statt 10) aufgrund des dortigen Bevölkerungsrückgangs einen Wahlkreis abgeben sollen.

    Ein zusätzlicher Wahlkreis bedeutet, dass mehrere Wahlkreise neu geschnitten werden müssen. Die geplante Neuordnung hätte Auswirkungen auf mindestens sechs Bundestagswahlkreise im nördlichen Niedersachsen.

    Zum Vergleich die Bundestagswahlkreise im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg:

    Wahlkreise bis 2002 Wahlkreise seit 2002 Vorschlag Wahlkreiskommission
    24 Cuxhaven 30 Cuxhaven - Osterholz 30 Cuxhaven - Stade I
    25 Stade - Rotenburg I 31 Stade - Cuxhaven 31 Rotenburg I - Stade II
    29 Verden - Osterholz 35 Rotenburg -Verden 35 Osterholz - Verden
    30 Soltau-Fallingbostel - Rotenburg II 36 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. 36 Soltau-Fallingbostel - Rotenburg II
    35 Harburg 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg 36a Harburg
    31 Lüneburg - Lüchow-Dannenberg 44 Celle - Uelzen 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
    39 Celle - Uelzen   44 Celle - Uelzen

    Bei etlichen Unterschieden im Detail knüpft die von der Wahlkreiskommission vorgeschlagene Neuordnung an die alte Struktur bis 2002 an.

    Im gegenwärtigen Wahlkreis Nr. 36 „Soltau-Fallingbostel - Winsen L.“, den Monika Griefahn als direkt gewählte Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertritt, hat sich die Zahl der deutschen Bevölkerung von 308.637 (31.12.2005) auf 309.128 (31.12.2006) erhöht. Die Abweichung der Anzahl der deutschen Bevölkerung im Wahlkreis vom Durchschnitt aller Wahlkreise hat sich in dem Zeitraum von + 22,8 % auf + 23,1 % erhöht. Damit ist dieser Wahlkreis von seiner Bevölkerungszahl der größte in Niedersachsen, und eine Wahlkreisneuordnung ist für den Fall unvermeidlich, dass Niedersachsen einen zusätzlichen Wahlkreis bekommt und der Deutsche Bundestag dieses entsprechend beschließt.