So wird gewählt
Wie der Bundestag gewählt wird, ist in Artikel 38 des Grundgesetzes, im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt. Das deutsche Wahlrecht ist eine Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Die Hälfte der Abgeordneten zieht über direkte Wahl (Erststimmen) in ihren Wahlkreisen in den Bundestag ein. Die andere Hälfte der Mandate wird dann nach dem Verhältniswahlrecht verteilt (Zweitstimme).
Das heißt, auf dem Wahlzettel gibt es zwei Spalten: Auf der linken Seite steht eine Spalte mit den Namen der Abgeordneten des Wahlkreises. Im Landkreis Harburg wird Monika Griefahn ganz oben stehen. Auf der rechten Seite steht eine Spalte mit den zu wählenden Parteien. In jeder Spalte dürfen Sie ein Kreuz machen, also zwei insgesamt. Unser Tipp ist natürlich: Geben Sie Monika Griefahn Ihre Erststimme und der SPD die Zweitstimme.
Bei der Zweitstimme werden die Sitze für die Abgeordneten entsprechend des Anteils der Stimmen vergeben, die die in Landeslisten kandidierenden Parteien gewinnen. Berücksichtigt werden dabei aber nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben - oder aber eine nationale Minderheit vertreten (Bundeswahlgesetz § 6 Absatz 6). Welcher Abgeordnete wo auf der Landesliste steht, legen die Parteien vor der Wahl fest.
Wahlbenachrichtigung
Vor der Wahl müssen sich Wahlberechtigte um nichts kümmern. Jeder, der wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung. Darauf steht unter anderem, wann und wo der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch den Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt – schließlich kann es sein, dass man am Wahltag keine Gelegenheit hat, zum zugewiesenen Wahllokal zu gehen.
In zahlreichen Gemeinden können Sie auch schon vor der Wahl im Rathaus oder bei der Gemeinde Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie also wissen, dass Sie am Wahltag auf Reisen sind, nutzen Sie diese Möglichkeit.
Wahlberechtigung
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.
Alle allgemeinen Informationen sind der Internetseite www.bundestag.de entnommen und um spezifische Angaben ergänzt worden. Auf der Internetseite des Bundestages gibt es unter „Wissen / A bis Z“ eine Fülle weiterer Informationen zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland.