Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    31.03.2009

    Lieber Kurzarbeit als Entlassungen

    Monika Griefahn informierte sich in Winsen bei der Agentur für Arbeit


    Um sich über die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt zu informieren, war die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn jetzt zu Gast in der Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit in Winsen. Im Speziellen ging es um die Nutzung des Kurzarbeitergeldes durch Betriebe im Landkreis Harburg. Monika Griefahn sprach mit Dr. Regine Schmalhorst, Geschäftsführerin Operativ, und Rainer Tillack, Bereichsleiter Operativ der Agentur für Arbeit Lüneburg.

    Monika Griefahn war so interessiert daran, wie die Kurzarbeit in der Praxis als arbeitsmarktpolitisches Instrument genutzt wird, weil sie mit ihren Kollegen im Bundestag als Bestandteil des Konjunkturpakets II wesentliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und bei den Neuregelungen zur Qualifizierung durchgesetzt hat. Sie sind rückwirkend ab dem 1. Februar 2009 in Kraft getreten und gelten überwiegend erst einmal bis Ende 2010.

    Der Anteil der Kurzarbeit an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist regional sehr unterschiedlich. In Deutschland betrug die Kurzarbeitergeld-Quote im Februar 2009 2,55 Prozent, in Niedersachsen waren es gar 5,14 Prozent, im Gebiet der Agentur für Arbeit Lüneburg dagegen bisher nur 0,56 Prozent. Die Agentur für Arbeit Lüneburg förderte Ende Februar rund 88 Betriebe mit 1008 Mitarbeitern mit Kurzarbeitergeld, ging aber im Gespräch mit Monika Griefahn davon aus, dass das Instrument in den kommenden Monaten noch verstärkt in Anspruch genommen wird. Die Agentur berät Unternehmen in Sachen Kurzarbeit und auch in Fragen der Durchführung von betriebsinternen Schulungen.

    Monika Griefahn: „Ich möchte Betriebe im Landkreis Harburg, die von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind und einen vorübergehenden Auftragseinbruch haben, dazu ermutigen, sich bei der Agentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeit beraten zu lassen. Das Instrument der Kurzarbeit ermöglicht es den Unternehmen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen zu halten, die die Basis für einen langfristigen Geschäftserfolg sind. In wenigen Jahren werden wir einen deutlichen Fachkräftemangel haben. Kluge Unternehmen sorgen vor und halten ihre besten Mitarbeiter.“

    Die Neuregelungen, die der Bundestag beschossen hat, umfassen folgende Maßnahmen: Die Agenturen für Arbeit erstatten jetzt die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100 Prozent übernommen werden. Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden, und die Antragstellung und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden umfangreich gefördert. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde zusätzlich die Ausweitung bestehender Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit beschlossen. So hat die Bundesregierung das Programm WeGebAU, das bisher der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern diente, für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.