Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    20.06.2007

    Transparenz der BStU sicherstellen


    Anlässlich der heutigen Beratung des Gutachtens über die Beschäftigung ehemaliger Angehöriger des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in der Stasi-Unterlagenbehörde im Ausschuss für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse:

    Das heute beratene Gutachten sollte klären, warum bei der BStU ehemalige MfS-Mitarbeiter eingestellt wurden, wie sie verwendet wurden und derzeit verwendet werden und ob in dieser Verwendung der Anschein der Befangenheit entstehen kann. Wir begrüßen das Vorhaben und den Auftrag, Fragen zur Einstellung und zur Tätigkeit ehemals hauptamtlicher MfS-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagenbehörde extern zu untersuchen, ausdrücklich.

    Es ist zu kritisieren, dass der Deutsche Bundestag nicht über den Einsatz ehemaliger Mitarbeiter des MfS im Wachdienst informiert wurde. Dennoch bleibt das Gutachten hinter den Erwartungen zurück, denn es werden wenig neue Fakten genannt. Andererseits werden Ausführungen gemacht, die weit über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen und die - vor allem hinsichtlich der aufgestellten Vermutungen und Zweifel bezüglich der rechtlichen Konstruktion der vom Deutschen Bundestag gewählten Bundesbeauftragten - kritisch hinterfragt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die im Gutachten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zum Rechtsstatus der Behörde. Die Gutachter berücksichtigen nicht die Besonderheiten der Entstehungsgeschichte dieser wichtigen Aufarbeitungsbehörde und blenden darüber hinaus aus, dass die rechtliche Grundstruktur der vom Parlament gewählten Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nachgebildet wurde. Damit ignorieren sie eine Struktur, die bis heute als Garant für die Unabhängigkeit des ebenfalls vom Parlament gewählten Bundesbeauftragten gilt.

    Offen bleiben zudem zahlreiche Fragen bezüglich der im Gutachten gemachten Behauptung, derzufolge heute "mindestens 400" ehemalige "Systemträger und Staatskader" der ehemaligen DDR in der Behörde beschäftigt seien. Die angegebenen Quellen oder Kriterien für die Definition dieses Personenkreis liefert das Gutachten jedoch nicht und es erscheint absolut zweifelhaft, ob diese genannte Zahl einer Überprüfung standhält.

    Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, dass es eine vollständige Transparenz bezüglich der Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gibt, welche in den 90er Jahren in der Verantwortung des damaligen Bundesinnenministers und des damaligen Bundesbeauftragten lagen. Für die Bedenken, die gegen diese hohe Zahl der ehemaligen Mitarbeiter des MfS im Haussicherungsdienst erhoben werden haben wir Verständnis und bitten die Behördenleitung, dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Einsicht in die Unterlagen, die der Unterdrückungsapparat der DDR über sie angelegt hat, nicht von ehemaligen MfS-Mitarbeitern betreut werden.

    Zugleich verwahren wir uns gegen den Versuch, die in der Öffentlichkeit seit vielen Jahren bekannte Tatsache der anfänglich notwendigen Beschäftigung von ehemaligen Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit dazu nutzen zu wollen, die erfolgreiche und international auch anerkannte Arbeit der Behörde zu diskreditieren. Diese Vorwürfe eignen sich auch nicht als Vorwand dazu, die Arbeit der Behörde vorzeitig in Frage zu stellen. Wie wir in unserem Positionspapier deutlich gemacht haben, plädieren wir dafür, dass die Bundesbehörde für die Unterlagen der Staatssicherheit (BStU) vielmehr bis zum Jahr 2019 entsprechend ihrer gesetzlich verankerten Aufgaben in vollem Umfang arbeits- und funktionsfähig bleiben muss. Bis dahin sollte ein politisches Gesamtkonzept erarbeitet und geprüft werden, welche Aufgaben in welcher institutionellen Form auch nach einen möglichen Zeitpunkt für die Überführung der Stasi-Akten ins das Bundesarchiv zu erfüllen sind. Entscheidend ist jedoch, dass die Zugänglichkeit der Akten auch für die Zukunft gesichert bleibt, denn gerade darin besteht die historische Leistung insbesondere derjenigen, die den Zugang und die Einsichtsmöglichkeit in die Unterlagen des Unterdrückungsapparates der DDR vor nunmehr 18 Jahren sicherten. Die jetzigen Vorwürfe eignen sich nicht, diese grundsätzliche Errungenschaft in Frage zu stellen.