Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Archiv

Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

Archives

On this website you find information about my work as member of parliament (1998 - Oct. 2009)

Curriculum Vitae english Curriculum Vitae français Curriculum Vitae spanish Curriculum Vitae russian Curriculum Vitae chinese

    08.05.2008

    Debatte um 12. Rundfunkstaatsvertrag

    Keine Zugeständnisse über den EU-Beihilfekompromiss hinaus


    Anlässlich der Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Schwerpunkte der europäischen Kultur- und Medienpolitik 2008 im Ausschuss für Kultur und Medien und erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg Tauss und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgrupe Europa der SPD-Bundestagsfraktion, Steffen Reiche:

    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Erklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, dass sich die Bundesregierung für eine 1:1-Umsetzung des Kompromisses beim EU-Beihilfeverfahren ARD/ZDF im Rahmen des 12. Rundfunkstaatsvertrages einsetzen wird. Die Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission ist ein zentrales medienpolitisches Anliegen und von entscheidender Bedeutung bei der Gestaltung der zukünftigen Medien- und Kommunikationsordnung in Deutschland. Über den Kompromiss hinausgehende Zugeständnisse - vor allem auch hinsichtlich weiterer Beschränkungen der Betätigungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - hat Staatsminister Neumann in aller Deutlichkeit abgelehnt. Dies gilt beispielsweise für die gegenwärtig diskutierte sogenannte 7-Tage-Frist, für die Publikationen im Internet oder die Beschränkung des Onlineauftrages auf „sendungsbegleitende“ Telemedien. Darüber hinaus hat er deutlich gemacht, dass der Rundfunk nach wie vor einen auch kulturell bedeutsamen Funktionsauftrag besitzt und sich nicht allein auf den wirtschaftlichen Aspekt reduzieren lässt.

    Die SPD-Bundestagsfraktion fordert den Staatsminister auf, im Rahmen seiner Zuständigkeit auf die Länder zuzugehen und auf eine Überarbeitung des bislang vorliegenden Entwurfes für den 12. Rundfunkstaatsvertrag zu drängen. In den Verhandlungen sind es vor allem die unionsgeführten Länder, die immer weiter gehende Beschränkungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine Deckelung hinsichtlich der Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern. Diese Forderungen verfolgen letztlich das Ziel, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur noch eine „Nischenexistenz“ zuzugestehen. Dies ist jedoch aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst problematisch und aus medienpolitischer Sicht unverantwortlich. Aus diesem Grund sollte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien deutlich machen, dass diese immer weitergehenden Forderungen weit über die Zusagen gegenüber der EU-Kommission hinausgehen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer solchen Art und Weise beschränken, dass er mittelfristig jegliche publizistische Relevanz verliert und seinem Funktionsauftrag nicht mehr nachkommen kann. Deshalb muss der bisherige Entwurf noch einmal grundlegend überarbeitet werden.

    Unbestritten bleibt, dass der Rundfunk in die Zuständigkeit der Länder fällt, der Bund jedoch gegenüber der EU-Kommission für die Umsetzung des Beihilfekompromisses in der Pflicht steht - und zwar in Abstimmung mit den Ländern.

    Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine eigenständige Online-Ermächtigung bekommt, d.h. ohne den seitens der Unionsländer geforderten „Sendungsbezug“ und ohne den Zwang, parallel zu diesen Angeboten klassische Programme herstellen zu müssen, die von den Nutzern möglicherweise gar nicht angenommen werden (Programmbegleitung). Schon die jetzt geltende Beschränkung auf „Programmbegleitung“ ist nicht mehr aufrecht zu halten und auch nach dem Brüsseler Kompromiss keinesfalls notwendig. Besonders die jungen Nutzergruppen, die es zurückzugewinnen gilt, begreifen und nutzen die Online-Angebote als eigenständige Angebotsform - ohne das klassische lineare Programm. Daher muss das Online-Angebot auch in Form und Inhalt als eigenständiges Angebot gestaltet werden können.

    Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich zudem gegen starre Fristen für die Online-Publikationen wie die umstrittene 7-Tage-Frist im Rundfunkstaatsvertrag aus. Vielmehr sollen öffentlich-rechtliche Telemedienangebote, wie im übrigen die Angebote der privaten Anbieter auch, so lange zur Nutzung bereitgehalten werden können, wie dies aus journalistisch-redaktionellen Gründen sinnvoll und notwendig ist. Darüber hinaus soll der Aufbau eines öffentlich-rechtlichen digitalen Archives ermöglicht werden. Statt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer weiter zu beschränken, gilt es, die „Schätze“ in den Archiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu „bergen“ und in einem solchen Archiv vor allem die Inhalte zum Zeitgeschehen, zeit- und kulturgeschichtliche Inhalte oder Inhalte aus dem Bereich Bildung zugänglich und damit nutzbar zu machen.