Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    12.11.2008

    SPD kritisiert Entwurf der Rundfunkmitteilung der EU-Kommission

    Ausschusses für Kultur und Medien fordert grundlegende Überarbeitung


    Anlässlich der heutigen Verabschiedung einer Entschließung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Revision der Rundfunkmitteilung der Europäischen Kommission im Rahmen der Unterrichtung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Europapolitik in Vorbereitung des Kulturministerrates am 20./21. November 2008 erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Monika Griefahn MdB und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss MdB:

    Mit einer Entschließung hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages heute seine Kritik am Mitteilungsentwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Rundfunkmitteilung von 2001 verdeutlicht. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde eine gemeinsame Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Revision der Rundfunkmitteilung aus dem Jahr 2001 durch die Europäische Kommission verabschiedet (Ausschuss-Drs. 16(22)166, siehe Anhang).

    Wir sind der Meinung, dass es – abgesehen von kleineren technischen Anpassungen - keiner Revision der Rundfunkmitteilung bedarf. Die marktliberal orientierte Kommission überschreitet an dieser Stelle ihre Kompetenzen und greift in Entscheidungen der Einzelstaaten ein, die durch die Amsterdamer Erklärung abgesichert sind.

    In dem Beschluss des Ausschusses für Kultur und Medien wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Beratungen auf europäischer Ebene und insbesondere bei dem Treffen des Rates der Europäischen Kulturminister am 20. und 21. November 2008 nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Entwurf zur Revision der Rundfunkmitteilung von 2001 grundlegend überarbeitet wird.

    Zudem fordert der Ausschuss für Kultur und Medien die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass auch bei der Überarbeitung telekommunikationsrechtlicher Regelungen die nationale Kompetenz zur Gestaltung der Medienordnung uneingeschränkt bestehen bleibt. Im Amsterdamer Protokoll ist diese ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen Organisation und die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben zu definieren, festgehalten und muss uneingeschränkt bestehen bleiben.

    Der Mitteilungsentwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Fernsehrichtlinie lässt die Positionen der Mitgliedstaaten, die bereits im Konsultationsverfahren vorgetragen wurden, weitgehend unberücksichtigt. Vielmehr greift die EU-Kommission mit dem vorliegenden Entwurf sehr weitreichend in den Kernbestand mitgliedstaatlicher Zuständigkeit zur Definition und Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung ein. Wenn die Revision der Rundfunkmitteilung von 2001 in dieser Form Geltung erlangen sollte, hätte dies eine europäische Harmonisierung der Kernbestimmungen zum mitgliedstaatlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere bezüglich seiner Entwicklungsmöglichkeiten in der neuen digitalen Medienwelt zur Folge. In der Konsequenz daraus könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittel- und langfristig seinen spezifischen Funktionsauftrag – der in Deutschland Verfassungsrang hat – nicht mehr erfüllen. Seine Funktion als Garant für Informationszugang und -vielfalt, für die freie und umfassende individuelle und gesellschaftliche Meinungsbildung sowie für Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt wäre gefährdet.