Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    13.05.2009

    Durchbruch für Lösung des Rahmenfristproblems

    Kurz befristet Beschäftigte im Kultur-, Film- und Medienbereich können aufatmen


    Zum Ergebnis des gestrigen „Chefgesprächs“ im Rahmen der Ressortabstimmung über das Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Ausschuss für Kultur und Medien, Angelika Krüger-Leißner:

    Die kurz befristet Beschäftigten, insbesondere im Kultur-, Film- und Medienbereich, können aufatmen: In einem „Chefgespräch“ haben sich die Ressorts der Bundesregierung über Änderungen an dem von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf verständigt. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koalitionskompromiss endlich gefunden werden konnte. Damit können unsere gemeinsamen jahrelangen Bemühungen jetzt zu einem guten Abschluss kommen.

    Unter bestimmten Bedingungen soll künftig bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Über diese Punkte konnte gestern eine Einigung erzielt werden:

    1. Die Dauer der kurz befristeten Beschäftigungen wird auf überwiegend sechs Wochen festgelegt. Wir begrüßen die Flexibilität dieser Regelung, die auch längere Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht und damit weitgehend den Realitäten in der Arbeitswelt gerecht wird.
    2. Der ursprünglich vorgesehene „Ruhenszeitraum“ entfällt, so dass im Falle von Arbeitslosigkeit sofort Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das begrüßen wir, weil damit ein kompliziertes und bürokratisches Verfahren zur Berechnung der Wartezeit entfällt
    3. Die Einkommensgrenze liegt bei 30.240 Euro. Sie entspricht dem Jahresentgelt eines durchschnittlichen Dauerbeschäftigten.
    4. Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt uns die Möglichkeit, seine Wirkungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst viele Betroffene zu erfassen.

    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Verständigung auf höchster Ebene. Jetzt kommt es darauf an, die Vereinbarung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen sattelfest zu machen, damit das Kabinett am 20. Mai 2009 darüber beschließen kann. Dann kann das Gesetz auf schnellstem Wege vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte uns das mit vereinter Kraft gelingen, ist das ein großer Erfolg der Arbeitsmarkt- und Kulturpolitiker der Koalitionsfraktionen.