Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    03.07.2009

    Zwiespältiges Urteil im Fall des Klosters Mor Gabriel

    Monika Griefahn zum Urteil des Kreisgerichts im türkischen Midyat


    Zum Urteil des Kreisgerichtes im türkischen Midyat gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Steffen Reiche:

    Noch ist für das Kloster Mor Gabriel nicht alles verloren. Während eines der drei anhängigen Gerichtsverfahren, bei denen es im Wesentlichen um von der Klostergemeinde genutztes Land ging, positiv für das Kloster Mor Gabriel entschieden und ein weiteres Verfahren verschoben wurde, wurde das dritte, sog. „Waldverfahren“ hingegen zu Ungunsten des Klosters entschieden. Danach würde von der Klostergemeinde seit Jahrhunderten genutztes Land dem Staat Türkei übertragen.

    Die Berufungsverfahren stehen noch aus, jedoch ist davon auszugehen, dass beide Urteile sowohl in ihrem negativen als auch positiven Ergebnis für das Kloster Mor Gabriel bestätigt werden. Nur eine Änderung hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen für die Einstufung der Kloster-Ländereien als Wald und damit als Eigentum des Staates könnte eine Lösung beinhalten. Zumal hier auch der Aspekt des Eigentumsschutzes berücksichtigt werden sollte.

    Das Kloster schaut auf eine fast 1600 Jahre währende Geschichte der Ausübung des christlichen Glaubens und klösterlichen Lebens zurück. Mor Gabriel ist eines der ältesten christlichen Klöster weltweit und bildet das geistliche und kulturelle Zentrum syrisch-orthodoxer Christen in Südostanatolien. Auf der Grundlage eines Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag im Mai 2009 die Bedeutung des Klosters Mor Gabriel und die Notwendigkeit seines Erhalts hervorgehoben.

    Gerade weil sich die SPD für eine faire Beitrittsoption für die Türkei einsetzt, werden wird die weiteren Entwicklungen um das Kloster Mor Gabriel sehr genau verfolgen. Dabei sind grundsätzliche Fragen der Toleranz und Akzeptanz religiöser Minderheiten für uns von grundlegender Bedeutung. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass innerhalb der Europäischen Union gegenüber der türkischen Regierung deutlich gemacht wird, dass die Rechte religiöser, nicht-muslimischer Minderheiten in der Türkei Beachtung finden und die Existenz des Klosters Mor Gabriel dauerhaft zu garantieren ist. Aus Sicht der SPD bleibt zu hoffen, dass das Parlament in der Türkei entsprechende Änderung der Waldgesetzgebung erwägt, die zur Verbesserung der Situation des Klosters Mor Gabriel beitragen.