Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    10.08.2009

    Keine Ausweitung der Internetsperren

    Mit der SPD haben Zensurträume der Union keine Chance


    Anlässlich der derzeitigen Debatte um Ausweitungen der Internetsperren erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn:

    Mit der SPD wird es keine Ausweitungen der Sperren für kinderpornografische Internetseiten auf weitere Inhalte geben. Die Union, angefangen bei Bundesministerin Ursula von der Leyen bis hin zu Kanzleramtsminister Thomas de Maiziére, schüren weiterhin die Angst vor einem vermeintlich „rechtsfreien“ Internet. Sie machen keinen Hehl aus ihren Überlegungen, Internetsperren auch auf Verletzungen des Urheberrechts, Glücksspiel oder gewalthaltige Computerspiele zu beziehen. Solange die SPD an der Regierung ist, haben solche Zensurträume keine Chance. An dieser klaren Position ändern weder die Meinungen Einzelner noch Spekulationen in der interessierten Öffentlichkeit etwas.

    Die Verträge, die Bundesministerin von der Leyen mit den Internet-Providern geschlossen hat, waren aus unserer Sicht rechtsstaatlich höchst problematisch und machten eine gesicherte Grundlage und damit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren notwendig. Mit diesem Spezialgesetz und dem darin verankerten Prinzip „Löschen vor Sperren“, dem unabhängigen Expertengremium und vor allem der Begrenzung auf 3 Jahre mit vorheriger Evaluation haben wir die am bedenklichsten und in ihren Folgen unabsehbaren Auswirkungen der Providerverträge verhindern können. Wir haben die Grundlage dafür geschaffen, dass die Internetsperren ausschließlich auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten beschränkt sind, rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen und einer sorgfältigen und kritischen Evaluation unterzogen werden müssen. Angesichts der Evaluationsergebnisse wird dann die Frage sein, ob eine Verlängerung des Gesetzes überhaupt angebracht ist.