Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Archiv

Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

Archives

On this website you find information about my work as member of parliament (1998 - Oct. 2009)

Curriculum Vitae english Curriculum Vitae français Curriculum Vitae spanish Curriculum Vitae russian Curriculum Vitae chinese

    13.11.2008

    Plenumsrede zum Filmfördergesetz und zum Filmerbe


    ++ es gilt das gesprochene Wort ++

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sehr Filme Menschen bewegen und unser tägliches Leben künstlerisch widerspiegeln, hat sich für mich erneut gestern abend gezeigt. Bei einer Sondervorführung von „Let’s make money“ haben wir mit Filmemacher Erwin Wagenhofer diskutiert. Sein neuer Dokumentarfilm gibt einen sehr realen Einblick in die komplizierte Welt der Finanzströme. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise fand ich diesen Film auch deshalb so beeindruckend, weil er auf eine sehr plastische Weise die mit diesem globalen Geldkreislauf verbundenen Folgen verdeutlicht. Ich kann Ihnen allen diesen Film nur empfehlen!

    Wenn ein Film ins Kino kommt, dann weil von der Schauspielerin, über den Kostümbildner bis hin zum Regisseur so viele Menschen künstlerisch daran mitgewirkt und ihn ermöglicht haben. Diese Arbeit wollen wir nicht nur politisch wertschätzen und fördern, sondern dabei gerade auch die Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden in besonderer Weise berücksichtigen.

    Auf diesen Punkt hat bereits meine Kollegin Angelika Krüger-Leissner hingewiesen, ich möchte das ausdrücklich unterstreichen.

    Doch die Kunst des Filmemachens lässt sich nicht ohne den Zusammenhang der technischen Mittel denken. Das spielt eine wichtige Rolle für das Urheberrecht. Die Novellierung des Filmfördergesetzes war auch deshalb notwendig, weil wir die Förder- und Vergabebedingungen an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen mussten. Mehr und mehr ist ein Film nicht nur im Kino zu sehen, sondern auf DVD, im Internet, im Fernsehen und über andere Plattformen. Diese Verwertungsformen und die vielfältige Vermarktung von Filmen spielen eine immer größere Rolle.

    So hatten wir als Ziel der FFG-Novelle, die von guten Filmen profitierenden Fernsehveranstalter noch stärker als bisher in das Finanzierungssytem der FFA einzubinden. Ich bin froh, dass dabei sowohl private als auch Öffentlich-Rechtliche aktiv mitgestaltet haben. Die Vertreter der Filmhersteller und die Fernsehveranstalter waren aufgefordert, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Eine Vereinbarung kam in sprichwörtlich letzter Minute vor der abschließenden Beratung des Gesetzes im Kulturausschuss zustande. So brauchen wir nun keine politischen Festlegungen, sondern die Fernsehanstalten geben sogenannte Medialeistungen, indem sie die Kinofilme für einen Gegenwertwert von 5,5 Millionen Euro bewerben.

    Ich glaube dieses sehr gute Ergebnis kann sich sehen lassen.

    Ein Problem jedoch bleibt ungelöst. Da sind wir allerdings nicht beim FFG sondern an anderer Stelle gefragt. Im Rahmen der Beratungen zum Zweiten Korb des Urheberrechts vor mehr als einem Jahr war eines deutlich geworden: Beim Abschließen von Verträgen für Nutzungsrechte in noch unbekannten Nutzungsarten muss der Verwerter den Urheber erst nach Beginn einer neuen Nutzungsart informieren. In diesem Moment ist das Widerrufsrecht des Urhebers (Widerspruch vor der konkreten Verwendung) jedoch bereits erloschen. Urhebern im Filmbereich wird kein Widerspruchsrecht zugestanden. Daher haben viele befürchtet, dass Urheber gegen eine möglicherweise unangemessene Verwendung ihrer Werke (bspw. "Filmschnipsel" über Handy) kaum wirksam Widerspruch einlegen können.

    In unserer Entschließung zum Filmfördergesetz haben wir diesen Aspekt noch einmal thematisiert und die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen dieser Regelung zu den unbekannten Nutzungsarten sorgfältig zu prüfen. Das ist uns sehr wichtig, denn wenn sich zeigt, dass hier die Urheberrechte der Filmschaffenden tatsächlich ausgehölt werden, dann muss es zu Veränderungen im nächsten Korb kommen.

    Ebenfalls nicht Bestandteil des Filmfördergesetzes, aber dennoch ein wichtiger Aspekt der gesamten filmpolitischen Diskussion ist das Thema Filmerbe. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag haben wir dieses Thema aufgegriffen und auf die Notwendigkeit hingewiesen.

    Wir wollen nicht nur die Produktion von Filmen fördern, sondern wollen auch sicherstellen, dass das Filmerbe als Teil unseres kulturellen Gedächtnisses erhalten bleibt. Zugleich ist es wichtig, Filme auch dauerhaft zugänglich zu machen. Filme müssen gesehen und erhalten werden, um ihre Wirkung zu entfalten.

    Mit unserem Antrag und einem öffentlichen Expertengespräch dazu haben wir einen wichtigen Impuls gegeben. Wir haben uns vorgenommen, bei der der Novellierung des Bundesarchivgesetzes die konkrete Ausgestaltung gerade auch in diesem Punkt zu diskutieren.

    Die FFG-Novelle, die wir heute beschließen, ist intensiv geplant und vorbereitet worden. Ich denke, wir sind gemeinsam zu einem Ergebnis gekommen, das sich sehen lassen kann, weil es für die Filmbranche einen wichtigen Schritt in die Zukunft tut.

    Vielen Dank