Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    14.05.2009

    Rede: „Event- oder Graswurzelkultur – Kulturpolitik für den ländlichen Raum“


    ++ es gilt das gesprochene Wort ++

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,
    liebe Kulturfreunde,

    ich freue mich über Ihr Interesse an der Kulturpolitik und bin gern hierher gekommen, um darüber zu Ihnen und mit Ihnen zu sprechen. Das heutige Thema ist gut gewählt, ist doch damit die Kultur gemeint, mit der wir ganz unmittelbar in Berührung kommen.

    Ich werde zum einen auf die Aspekte eingehen, die mir aus kulturpolitischer Sicht für den ländlichen Raum wichtig erscheinen. Um zum Zweiten will ich aufzeigen, wo auch der Bund die Kultur vor Ort fördern und unterstützen kann. Um es auch gleich vorweg zu sagen: Ich werde nicht versuchen, eine theoretische Erläuterung dessen zu geben, was man unter Event- oder Graswurzelkultur verstehen könnte. Ich glaube nämlich, dass die Kultur regional eine sehr unterschiedliche Rolle spielen kann.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kultur hier im Drei-Länder-Eck zwischen Frankreich, Schweiz und Deutschland noch einmal eine ganz andere als bei mir im Wahlkreis ist. Ich wohne in Buchholz in der Nordheide, in einem sehr ländlich geprägten Flächenwahlkreis im Süden von Hamburg.

    Bei meinen Ausführungen im ersten Teil stütze ich mich auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Diese hat Ende 2007 ihre Arbeit beendet und einen über 500 Seiten starker Bericht vorgelegt. Darin enthalten sind mehr als 400 Handlungsempfehlungen an die Politik in Bund, Ländern und Kommunen, von denen einige auch den Aspekt des ländlichen Raums betreffen. Alle Ergebnisse des Berichts kann ich Ihnen natürlich nicht erläutern. Aber wenn Sie das weiter interessiert, dann finden Sie mehr in der ausliegenden Broschüre der SPD-Bundestagsfraktion, in der die Ergebnisse der Kommission zusammenfassend dargestellt sind.

    Lassen Sie mich zunächst drei Aspekte benennen, die die Kultur im ländlichen Raum meiner Ansicht nach prägen.

    1. demografische Entwicklung
    2. Wegzug aus dem ländlichen Raum
    3. zunehmende Verengung der finanziellen Spielräume

    Unsere Gesellschaft wird nicht nur immer bunter und vielfältiger, sondern auch älter. Beide Entwicklungen sind positiv betrachtet Zeichen des Fortschritts unserer Gesellschaft und bieten auch Chancen. Eher negativ ist der zweite Aspekt, der Wegzug gerade jüngerer Menschen aus den ländlichen Regionen in größere Städte. Mit diesen Prozessen umzugehen und darauf zu reagieren, erlauben die immer knapper werdenden öffentlichen Mittel nur begrenzt. Wenn ich ganz ehrlich bin, sind mir die heute veröffentlichten Steuerschätzungen durch Mark und Bein gefahren. 45 Milliarden Euro werden der öffentlichen Hand, also Bund, Ländern und Kommunen allein dieses Jahr fehlen, bis 2013 sogar 320 Milliarden. Die finanziellen Spielräume sind also sehr eng.

    Umso wichtiger ist es, fundierte politische Entscheidungen zu treffen. Der Bericht der Enquete-Kommission hat dazu wichtige Erkenntnisse geliefert. Unter anderem hat sie festgestellt: Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (fast 70 Prozent) lebt nicht in Großstädten. In den zumeist ländlichen Regionen hat sich eine bemerkenswerte, kulturelle Vielfalt entwickelt, die auf jeden Fall zu erhalten und auszubauen und nach Ansicht der Enquete-Kommission gesondert zu berücksichtigen ist.

    Gleichzeitig findet man im ländlichen Raum eine geringere Dichte von Theatern, Museen, Galerien, Opernhäusern und anderen kulturellen Einrichtungen im klassischen Sinne.

    Jedoch existiert oft ein vielfältiges Angebot an Musikschulen, Laienchören und -orchestern, Kultur- und Heimatvereine und andere soziokulturellen Initiativen im ländlichen Raum. Es besteht also schlicht und ergreifend ein anderes kulturelles Angebot.

    Ich glaube, dass diese beiden Seiten mit der Unterscheidung von Event- und Grasswurzelkultur gemeint sind. Und gerade diese Grasswurzelkultur – wir reden hier im politischen Raum oft vom bürgerschaftlichen Engagement, von Laien- oder Breitenkultur – entwickelt sehr oft beeindruckende Ergebnisse. Gerade weil dies vor Ort so wichtig ist, haben wir in der Großen Koalition versucht, die Rahmenbedingungen für diese Arbeit zu verbessern, indem wir im Gemeinnützigkeitsrecht das bürgerschaftliche Engagement vieler Aktiver und ehrenamtlich Tätiger auch im kulturellen Bereich in außerordentlicher Weise gestärkt haben - unter anderem durch die Erhöhung der Übungsleiterpauschale.

    Was hat nun die Enquete-Kommission vorgeschlagen, um den zuvor genannten Entwicklungen zu begegnen? Um die auch in der Fläche bestehenden kulturellen Angebote für möglichst viele Menschen nutzbar zu machen, bedarf es guter Voraussetzungen in Bezug auf Erreichbarkeit und Mobilität. Die Absprache zwischen Personenbeförderungsunternehmen und Kulturveranstaltern ist derzeit häufig noch mangelhaft. Die Kommission empfiehlt deshalb im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Nahverkehr, die Mobilität in ländlichen Regionen entsprechend zu verbessern.

    Auch wird empfohlen, die Kulturarbeit stärker zu regionalisieren, d.h. ganz konkret auf die regionalen Bedürfnisse anzupassen und darin die kommunalen Akteure einzubeziehen, wie eben die Musikschulen, Kulturvereine und Laienchöre vor Ort.

    Zugleich schätzen viele Künstlerinnen und Künstler die Vorteile von ländlichen Regionen für ihre Arbeit. Das sind vor allem Ruhe, Freiheit und kostengünstige Arbeitsräume. Auch hier in der Region könnte ich mir vorstellen, dass sich bei genauerem Hinsehen eine sehr lebendige und aufgeschlossene Kunst- und Kulturszene zeigt.

    Jedoch besteht neben diesem angenehmen Arbeitsumfeld das Problem, dass oftmals schlechtere Möglichkeiten für die Präsentation dieses künstlerischen Schaffens bestehen. Bei mir im Wahlkreis sind in den letzten Jahren zwar viele private Initiativen entstanden, wo sich Künstler mit ihren Arbeiten präsentieren können, aber das ist nicht flächendeckend und reicht bei Weitem nicht aus. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, wird von der Kommission empfohlen, in den Vertretungen der Länder in Berlin regelmäßig Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern aus ihren Regionen zu zeigen und Veranstaltungen mit ihnen durchzuführen, um die überregionale Wahrnehmung zu befördern.

    Eine weitere Forderung der Kommission ist, dass Kommunen bei der Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen vermehrt Schulen, Musik- und Jugendkunstschulen als auch kulturell tätige Vereine und Verbände aus der Region einbinden sollten.

    Bei Veranstaltungen wird eine größere Identifikation erreicht, wenn Künstlerinnen und Künstler aus der Region einbezogen werden. Außerdem sollte es mehr regionale Kunstpreise und Wettbewerbe geben. Zudem sollten die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Kultureinrichtungen bei Anschaffungen bevorzugt regionale Künstler ankaufen. Auch dadurch stärkt man die Kultur im ländlichen Raum.

    Das klingt vielleicht alles logisch und überzeugend, werden Sie sagen und gleichzeitig fragen, wie all diese guten Vorschläge finanziert werden sollen. Das fragen Sie zu Recht. Die Enquete-Kommission hat auch darüber nachgedacht und ist dabei auf ein sehr vorbildhaftes Modell für eine gelungene Zusammenarbeit im kommunalen Raum aus Sachsen gestoßen, welches ich Ihnen kurz erläutern möchte, ohne zu theoretisch zu werden: Es geht um das Sächsische Kulturraumgesetz.

    Ganz vereinfacht gesprochen regelt das Kulturraumgesetz die Umlandfinanzierung und interkommunale Zusammenarbeit im Kulturbereich. Im Kern stützt es sich auf folgende zwei Grundgedanken:

    1. kommunaler Finanzausgleich

      Über einen Ausgleich zwischen den Kommunen werden staatlich geförderte Kultureinrichtungen, die in dem einen Ort sind, aber von vielen Menschen aus den Orten drumherum mit genutzt werden, gemeinsam finanziert.
      Dazu ist es natürlich notwendig, dass man sich gemeinsam über kulturpolitische Ziele verständigt, d.h. einen Konsens darüber herstellt, was in diesem Kulturraum gefördert werden soll. Beim Kulturraumgesetz in Sachsen wird auch das Land in dieses Prinzip des komunalen Ausgleichs mit einbezogen.

    2. Verankerung von Kulturförderung als kommunale Pflichtaufgabe

      Im Kulturraumgesetz wird nicht nur der Finanzausgleich festgelegt, sondern auch die Verpflichtung der Kommunen, bestimmte Kulturangebote wie beispielsweise Bibliotheken und Musikschulen zu finanzieren, eine so genannte Zweckbindung für kulturelle Mittel. Dieser Ansatz folgt dem Grundgedanken, dass Kultur ein öffentliches Gut ist und für jeden auch vorgehalten werden sollte.

    Die schwierige finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte insgesamt und gerade auch der kommunalen Haushalte haben sich in den vergangenen Jahren vor allem auf den Kulturbereich verheerend ausgewirkt und werden sicher nicht besser. Oft wurden kulturelle Angebot aus Kostengründen reduziert. Jugendkunst- und Musikschulen oder auch öffentliche Bibliotheken wurden geschlossen oder sind bedroht. Diese Schritte sind kurzsichtig, denn kulturelle Bildung ist für die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen von wesentlicher Bedeutung.

    Als SPD setzen wir uns deshalb dafür ein, dass diese Orte der kulturellen Bildung stärker gefördert werden. Das ist auch Bestandteil unseres Wahlprogramms. Und wir wollen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern, denn wir wollen, dass auch in den Kommunen flächendeckend Bibliotheken und Musikschulen erhalten und gefördert werden.

    Mit diesem Beispiel aus Sachsen wollte ich Ihnen aufzeigen, wie durch stärkere, durch die Politik animierte Zusammenarbeit und Kooperation Verbesserungen erzielt werden können. Diese Bündelung der Ressourcen, wenn wir es mal so nennen wollen, bezieht sich nicht nur auf die staatliche Seite. Aus meiner Sicht wird die kulturelle Infrastruktur, von der ich bereits sprach, gemeinsam von Staat, Markt und Zivilgesellschaft getragen. Der Staat sorgt für die Vorraussetzungen, in denen die Zivilgesellschaft und auch der Markt aktiv werden können.

    Um es ganz plastisch zu machen, wie man sich diese verbesserte Zusammenarbeit und Kooperation vorstellen kann: Zum Beispiel arbeiten innerhalb eines ländlichen Raumes Bibliotheken zusammen, indem sie jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Unterstützt wird diese Initiative durch bürgerschaftliches Engagement und einen Verein, der die Bibliothek mit betreut und zusammen mit der örtlichen Tankstelle es ermöglicht, auch Nachts Bücher der Bibliothek zurückzugeben.

    Oder ein anderes Beispiel: "Kirche und Kino" – in Kirchen werden Filme gezeigt, es gibt eine Bibliothek in der Kirche und Kunstvereine unterbreiten Angebote. Oder Kooperation mit Ganztagsschulen: ältere Menschen verfügen über mehr Freizeit, sind aber gleichzeitig immer vitaler und wollen beteiligt werden.

    Ich glaube, es lassen sich viele gute Ansätze und Lösungen finden.

    Lassen Sie mich abschließend noch einen Bogen zurück zur Bundespolitik schlagen, bevor ich Ihnen ganz praktisch aufzeigen will, wie der Bund die Kultur vor Ort unterstützen und fördern kann.

    Nicht nur die Enquete-Kommission, auch als SPD haben wir uns dafür eingesetzt und werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Kultur und die Kulturschaffenden verbessert werden. Dazu gehört beispielsweise die soziale Absicherung über die Künstlersozialversicherung. Ohne die Künstlersozialversicherung wäre die soziale Absicherung selbständiger Künstler in erheblicher Gefahr. Darum ist uns der Erhalt dieses vorbildlichen Versicherungssystems so wichtig.

    Zum zweiten wollen wir Verbesserungen im Bereich des Urheberrechts erreichen, damit Kulturschaffende und Kreative ein vernünftiges Einkommen auch in Zeiten der Digitalisierung aus der Verwertung ihres geistigen Eigentums erwarten können.

    Und noch in dieser Wahlperiode wollen wir eine Anpassung der Rahmenfrist für den Erwerb von Anspruch auf Arbeitslosengeld I erreichen, damit Kultur- und Medienschaffende – hier sind in erheblichem Maße Filmschaffende betroffen – im Falle von Arbeitslosigkeit von der Versicherung Gebrauch machen können. Auch Dank des großen Einsatzes von Frank-Walter Steinmeier sind wir hier in dieser Woche einen großen Schritt weitergekommen.

    Diese letzten Punkte sind von enormer Bedeutung für die Künstler, Kreativen und Kulturschaffenden in unserem Land. Die meisten von Ihnen wissen das.

    Lassen Sie mich nun noch auf bestehende Fördermöglichkeiten des Bundes eingehen. Das kann allerdings nur ein Überblick sein, da man immer auf das ganz konkrete Projekt bezogen schauen muss, ob der Bund da etwas tun kann oder nicht.

    Grundsätzlich ist die Kulturförderung dem Grundgesetz nach – das im Übrigen dieser Tage, am 23. Mai, 60 Jahre alt wird – in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Sie tragen den Großteil der Kulturausgaben, während der Bund nur rund zwölf Prozent der öffentlichen Mittel für Kunst und Kultur zur Verfügung stellt (insgesamt ca. 8 Mrd. Euro). Der Bund ist für die kulturelle Repräsentation Deutschlands als Gesamtstaat sowie für die Auswärtige Kulturpolitik zuständig.

    Trotzdem ist die Förderung von Kunst und Kultur von nationaler Bedeutung eine der Hauptaufgaben der Bundeskulturpolitik. Dies gilt für alle Bereiche von der Musik und Literatur über die bildende und darstellende Kunst bis hin zur Denkmalförderung.

    Im Bereich der Musik unterstützt der Bund beispielsweise den Deutschen Musikrat als Institution, der wiederum verschiedene Projekte, Konzerte und Jugendorchester (beispielsweise das Bundesjugendjazz-Orchester) fördert. Man muss also schauen, welche Dachverbände es gibt, und welche Fördermöglichkeiten von diesen für das jeweilige Projekt geboten werden. Auch die „Initiative Musik“ gehört dazu, die wesentlich vom Deutschen Bundestag initiiert wurde. Hier stellt der Bund jährlich mehr als 1 Million Euro zur Verfügung, mit der der Musik-Nachwuchs, aber auch Strukturen zur Förderung von Musik unterstützt werden.

    Im Bereich der Bildenden Kunst fördert der Bund zeitgenössische Kunst zum Beispiel durch den Aufbau der Bundeskunstsammlung – übrigens von Willy Brandt initiiert -, er kauft also Kunst an. Und auch der Bundesverband Bildender Künstler als Dachverband der Bildenden Künstler erhält Bundesförderung.

    Im Bereich der Laien- und Soziokultur ist der Bund ebenfalls engagiert, indem er zum einen entsprechende Dachverbände fördert, die wiederum Förderprojekte und Förderpreise realisieren können.

    Zum anderen bietet der Bund auch ganz konkrete Fördertöpfe. Unter dem Dach der Kulturstiftung des Bundes gibt es den Fonds Soziokultur, der jährlich ca. 1 Million Euro zur Verfügung hat, um Projekte im Bereich der Soziokultur zu fördern. Gleiches gibt es für den Bereich Darstellender Künste (Fonds Darstellender Künste), für Literatur (Deutscher Literaturfonds und Deutscher Übersetzerfonds) und Kunst (Stiftung Kunstfonds).

    Die Kulturstiftung des Bundes – im Übrigen auch eine Einrichtung, die auf Betreiben der SPD 2002 gegründet wurde – ist eine der wichtigsten Einrichtungen des Bundes zur Förderung von Kunst und Kultur. Fast 38 Millionen Euro stehen jährlich zur Förderung innovativer kultureller Projekte und Programme von nationaler wie auch internationaler Bedeutung zur Verfügung.

    Abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Förderbereich des Bundes verweisen, der in seiner Bedeutung oft gar nicht so wahrgenommen wird. In vielfältiger Weise unterstützt der Bund den Erhalt, den Schutz und die Pflege von Einzel- und Kulturdenkmälern, zu denen natürlich auch Gebäude und damit im Einzelfall die Musikschule oder das Vereinshaus gehören. Im Bundestag haben wir ein Denkmalschutz-Sonderprogramm initiiert, bei sich dem der Bund gemeinsam mit den Ländern für die Förderung auch kleiner Baudenkmäler einsetzen kann. 40 Millionen Euro standen dafür zur Verfügung und es war ein Riesenerfolg.

    Erfolgreich wird hoffentlich auch das Konjunkturprogramm II sein. Hier haben wir uns von Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Kriterien für die Förderung offen gestaltet sind. Damit können im Investititionsschwerpunkt Infrastruktur und Bildung auch Kultureinrichtungen wie Museen, Theater und Stadtteilbibliotheken sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung wie bspw. kommunale Musikschulen Fördermittel erhalten.

    Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Bund tut viel im ländlichen Raum. Dass aber noch mehr getan werden kann, zeigen die Vorschläge der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“.

    Nun freue ich mich auf Ihre Fragen und die Diskussion.

    Vielen Dank!