Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    08.09.2009

    Vortrag: Medien Club Berlin-Mitte


    ++ es gilt das gesprochene Wort ++

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bedanke mich sehr herzlich für die Einladung zum Mittagsgespräch hier im Medien Club Berlin-Mitte und wünsche Ihnen einen guten Appetit und uns allen eine anregende Diskussion. Ich habe die Einladung besonders gern angenommen, weil es mir erlaubt, mit Ihnen als einige der wichtigsten Verantwortlichen der Medienbranche über die aktuellen Fragen und Herausforderungen der Medienpolitik ins Gespräch zu kommen. Und die Fragen und Herausforderungen, mit denen sich die Medienpolitik konfrontiert sieht, sind zahlreich.

    Zusammenfassen lassen sich diese medienpolitischen Fragen und Herausforderungen mit dem Begriff „Digitalisierung“ – verbunden mit den Begriffen „Konvergenz“ und „Vernetzung“. Die Digitalisierung – also die Umstellung von analoger auf digitale Techniken – schreitet in allen gesellschaftlichen Bereichen schnell voran und verändert die Medien und die Medienlandschaft gravierend.

    Ich habe mir auch gedacht, Sie werden sich sicherlich über ein paar kleine Provokationen bei Themen wie Digitalisierung der Presse, des Rundfunks, des Urheberrechtes und der Medienfreiheiten freuen, immerhin soll es hier ja keine Mittagspause, sondern eine angeregte Mittags-Diskussion geben.

    Die Medien sind von konstituierender Bedeutung für die moderne, demokratische und offene Gesellschaft. Bodo Hombach hat erst kürzlich formuliert, dass die „freien Medien der Kitt der Bürgergesellschaft“ seien, wenngleich aber auch kein „gesellschaftlicher Reparaturbetrieb, der wieder ins Lot bringe, was in Politik und Gesellschaft schief gegangen ist“. Alle Medien müssten sich, so Bodo Hombach, „selbstkritisch fragen, ob sie immer ihre Stärken ausspielten oder ob sie zur vordergründigen Personalisierung und zur Trivialisierung der Politik beitrügen.“

    In diesen Feststellungen gebe ich ihm Recht und es fällt mir unweigerlich Horst Schlämmer und sein Film „Isch kandidiere“ ein. Ein Film, den man wohlwollend als interessantes Medienphänomen und gut gemachte PR-Kampagne bezeichnen könnte.

    Die Tendenz zu Personalisierung und Trivialisierung wird durch den immer härteren Wettbewerb der Medienformate und durch die Digitalisierung erheblich verschärft. Die Qualitätssicherung ist vor allem Sache der Medien, Aufgabe der Medienpolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den freien Medien möglich machen, der Kitt der Bürgergesellschaft zu sein.

    In meinen Ausführungen, über die wir dann sicher auch in das Gespräch kommen, möchte ich auf die medienpolitischen Aktivitäten der vergangenen Jahre sowie den auch im Bundestagswahlkampf oft angesprochenen Themen: Pay-TV und Grundverschlüsselung sowie die immer wieder geforderte Lockerung der Pressefusionskontrolle eingehen. In diesem Zusammenhang sind neben der Pressefusion auch die Diskussion um den EU-Beihilfekompromiss und die Umsetzung im 12. Rundfunkstaatsvertrag, der zweite Korb der Novellierung des Urheberrechtes und zahlreiche Gesetze aus der Innen- und Rechtspolitik mit erheblichen Auswirkungen auf den Medienbereich zu nennen.

    1. Digitalisierung der Presse

    Mit dem Schlagwort „Digitalisierung“ sind in der Regel die Digitalisierung des Rundfunks und seiner Übertragungswege gemeint, jedoch haben wir es mit einer Entwicklung zu tun, die nahezu alle Bereiche der Individual- und Massenkommunikation – und damit auch die Printmedien - erfasst. Die Chancen, die diese technische Entwicklung hinsichtlich der Verbreitung der Produkte und der Gewinnung neuer Nutzerschichten bietet, können sich nur erfüllen, wenn entsprechende Angebote vorhanden sind.

    Hiermit haben sich die Printmedien bereits bei der Umstellung der Werbemärkte schwer getan. Stellen- und Immobilienanzeigen sowie private Verkaufsangebote wanderten zu einem beträchtlichen Teil in das Internet auf neue Plattformen ab, ohne dass die Printverlage geeignete Alternativformate entwickelten.

    Eine noch größere Herausforderung ist die Entwicklung neuer, zielgruppendifferenzierter Inhalte im Internet. Um es klar zu sagen: Wir dürfen die Augen vor den Gefahren für unsere vielfältige Presselandschaft nicht verschließen. Und es ist dringend geboten, alle Instrumente zu prüfen, die die Qualität und die Vielfalt der deutschen Zeitungslandschaft langfristig sichern können.

    Aber ich stehe einer Änderung oder gar Aufhebung der Fusionsschwellen kritisch gegenüber. Stattdessen sollten wir uns alle anderen Instrumente – die auch in unseren Nachbarstaaten diskutiert oder schon praktiziert werden – ernsthaft und offen anschauen. Das geht vom Leistungsschutzrecht für Verlage bis hin zum Mehrwertsteuersatz für Printerzeugnisse. Ich bin sehr dafür, dass die Nationale Printinitiative der Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreift – Modelle gibt es viele, wie beispielsweise „Ein Abo für jeden Schüler“, um die Vielfalt und Qualität der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft zu sichern.

    Andere Anbieter, insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, heraushalten zu wollen, halte ich für den falschen Weg. Die Begründung für diese Forderung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk breche in die Domäne der Presse ein und überschreite daher seinen Auftrag, ist schon vom Ansatz her falsch. Ein Angebotsformat, das sich auf die elektronische Spiegelung des Printprodukts beschränkt, wäre von vornherein zu Scheitern verurteilt. Die gängigen Internetformate bedienen sich sämtlicher Mittel dieses Übertragungswegs und kombinieren Texte mit Tönen, Bildern und Animationen.

    Abgesehen von dem formalen Argument, dass diese Formate mehr einem Mediendienst und dem klassischen Rundfunk, als einem Zeitungsprodukt ähneln und deshalb eher dem Regime der Mediendienste, gegebenenfalls sogar dem des Rundfunks unterfallen müssten. Daneben ist vor allem ein inhaltlicher politischer Aspekt entscheidend: Der publizistische Wettbewerb im Dualen System war und ist Garant für Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft in Deutschland.

    Die aufgeregten Debatten um den 12. Rundfunkstaatsvertrag und die Umsetzung des EU-Beihilfekompromisses hingegen haben manchmal den Eindruck erweckt, als empfänden manche Medienvertreter den publizistischen Wettbewerb im Online-Bereich als Bedrohung statt als strategische Herausforderung - eine Haltung, die dem Medienstandort Deutschland insgesamt Schaden zufügt. Wir brauchen den publizistischen Wettbewerb im Online- wie auch im Offline-Bereich, um die Vielfalt und die hohe Qualität des deutschen Medienstandortes beizubehalten, um die uns viele Länder beneiden.

    Die bereits existierenden zahlreichen Kooperationsmodelle zeigen, dass es auch anders geht und jeder seine besonderen Qualitäten einbringen kann. Eine solche Zusammenarbeit zwischen den Anbietern im Online-Bereich halte ich für ein zukunftsweisendes und im Übrigen auch geschäftlichen Erfolg versprechendes Modell, weil sich hieraus qualitativ hochwertige Produkte entwickeln können.

    Zudem lassen die Erfahrungen der vergangenen Jahre nur einen Schluss zu: Der Verbraucher wird die Angebote der digitalen Medienwelt nur dann annehmen, wenn er für sich einen entscheidenden Mehrwert erkennt. Dazu gehört, dass er die Anbieter wiederfindet, denen er in der analogen Welt vertraut hat. Dazu gehört aber auch, dass alle ihre publizistischen Qualitäten umfassend nutzen, um die Schlüsselfrage zu beantworten: Wie lässt sich das Gesamtangebot so gestalten, dass es den Verbraucher überzeugt.

    Die Vorteile der digitalen Technik, Angebote unabhängig von Zeit und Ort nutzen und umfassende Hintergrundinformationen über lange Zeiträume abrufen zu können sowie ein umfassendes Angebot für seine speziellen Interessen zu finden, dürfen nicht durch wettbewerbsmotivierte, medienpolitisch nicht gerechtfertigte Angebotsbeschränkungen und Verfahrenshindernisse zunichte gemacht werden.

    Auch wenn ich mir bei den Vertretern der Presse sicher nicht nur Freunde machen werde mit diesen Ausführungen zum publizistischen Wettbewerb: Die vom Bundesverfassungsgericht verankerte publizistische Konkurrenz öffentlich-rechtlicher und privater Medienanbieter war in der Vergangenheit Garant für ein hochwertiges Angebot. Das gilt ohne Einschränkung auch für die Zukunft, in der es keine scharfen Abgrenzungen zwischen den klassischen Medienformen mehr geben wird.

    Mit der Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den 12. Rundfunkstaatsvertrag wurde sicher ein wichtiger Schritt unternommen, um das Nebeneinander und den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern sicherzustellen. Aber es gibt mit dem 12. Staatsvertrag auch Vorgaben, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus meiner Sicht zu sehr beschränken. Ich halte es beispielsweise für falsch, gesellschaftliche Werte unnötig durch die Verpflichtung, auch sendungsbegleitende Angebote nach 7 Tagen grundsätzlich zu „depublizieren“ zu vernichten. Schon das Wort ist widersinnig.

    2. Digitalisierung des Rundfunks und der Verbreitungswege

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes – durch die Entscheidung zur Rundfunkgebühr vom 11. September 2007 nochmals betont – verlangt der in Artikel 5 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Qualität- sowie Anbieter- und Angebotsvielfalt im Rundfunk möglich machen. Dies gilt vor allem im Zuge der Digitalisierung. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht diese Grundsätze erneut bekräftigt und festgestellt, dass „gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung nicht durch den Wegfall der durch die Knappheit von Sendefrequenzen bedingten Sondersituation entbehrlich geworden sind“.

    Und weiter, dass sich dies „im Grundsatz durch die technologischen Neuerungen der letzten Jahre und die dadurch ermöglichte Vermehrung der Übertragungskapazitäten sowie die Entwicklung der Medienmärkte nicht geändert“ habe.

    Mit der Digitalisierung verbunden sind zunehmende Konvergenz der Inhalte und Verbreitungswege sowie das Auftreten neuer Anbieter und eine Diversifizierung der Märkte, besonders im Bereich der Spartenprogramme. Die Digitalisierung bringt aber auch einen grundlegenden Wandel der Mediennutzung; gerade die jüngeren Generationen haben gänzlich andere Rezeptionsgewohnheiten. Individuelle und umfangreiche Auswahl sowie zeit-, orts- und netzunabhängige Nutzung bestimmen zunehmend deren Erwartungen an die Medienanbieter. Wenn die Medien auch weiterhin ihre, für die Gesellschaft wichtige Funktion erfüllen sollen, ist eine an Nutzerinteressen, nicht an Verwertungsinteressen ausgerichtete Medienpolitik notwendig.

    Aus meiner Sicht ist mit der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk auf die neu hinzukommenden Anbieter zu richten: das betrifft die zu beobachtende Rollenveränderung der (Breitbandkabel- und Telefon-) Netzbetreiber von reinen Infrastruktur-Anbietern hin zu Inhalte-Anbietern. Die Digitalisierung ermöglicht neue Geschäftsmodelle, beispielsweise so genannte „Triple Play“-Angebote, mit denen klassische Telefonie, Internet und Rundfunk gebündelt und aus einer Hand angeboten werden.

    Dies führt vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Mediennutzungszeit und des jeweiligen Medienbudgets des Verbrauchers dazu, dass diese „Bündelangebote“ auch über die Vielfalt der Angebote entscheiden. In der Regel ist nicht davon auszugehen, dass die Nutzerinnen und Nutzer mehrere Plattformen dieser oder ähnlicher Art nutzen oder nutzen können.

    Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder erste Regelungen zur Belegung der Plattformen und zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs der Anbieter auf den Weg gebracht. Wir müssen prüfen, ob diese Vorgaben einen ausreichenden Schutz der Angebots- und Anbietervielfalt bieten, oder ob es – angesichts der zunehmenden crossmedialen Beteiligungen und Verflechtungen – weiterer Regeln bedarf. Für die erfolgreiche Entwicklung des gesamten digitalen Rundfunks ist es entscheidend, dass er die Chancen der Digitalisierung nutzt. Nur so wird es eine verbraucherorientierte und wirtschaftlich erfolgreiche Digitalisierung geben, die die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Deutschland sichert.

    Bisher reizte der potenziell und in manchen Angebotsbereichen auch real vorhandene Mehrwert der Digitalisierung die Verbraucher noch nicht hinreichend, auf die digitale Technik umzusteigen. Dadurch sind sowohl neue digitale Angebote wie auch der Adressatenkreis beschränkt geblieben ist. Die Digitalisierung ermöglicht dem Rundfunk neben einer technischen Qualitätsverbesserung eine Zunahme der Übertragungskapazitäten und damit den Vorteil zielgruppenspezifischer und adressierbarer Angebote.

    Damit sind medienpolitische Herausforderungen verbunden, die gelöst werden müssen. Ein Programm verschlüsselt anzubieten und Inhalte für den Endkunden adressierbar zu machen, ist ein Geschäftsmodell in der digitalen Welt. Aufgabe der Medienpolitik wird es sein, den technischen und finanziellen Zugang und die Auffindbarkeit auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen so zu regeln, dass beides möglich bleibt: Die Verschlüsselung für den, der sie will und braucht, und die Verbreitung eines unverschlüsselten Signals für den, der darin sein Alleinstellungsmerkmal sieht, beispielsweise der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk. In diesem Zusammenhang spielt das digitale terrestrische Fernsehen eine entscheidende Rolle.

    Vor diesem Hintergrund sehe ich die derzeitige Diskussion um die Einführung des HDTV mit Sorge. Denn im Prinzip wiederholt sich die eigentlich noch gar nicht alte ENTAVIO-Debatte. Ich sehe darin die Einführung von Pay-TV durch die Hintertür, wie es einige Kabelanbieter mit ihren digitalen Programmpaketen bereits heute machen. Ich halte es für wichtig, dass diejenigen Anbieter, die unverschlüsselt ausstrahlen wollen – wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk - dies auch weiterhin können. Es darf hier keinen Verschlüsselungszwang auf Umwegen, etwa über die Rechteverhandlungen für die Ausstrahlung unverschlüsselter Programme geben. Alles andere, so denke ich auch als Sozialdemokratin, regelt der Markt.

    Zudem sollte eine zukunftsorientierte Medienpolitik auch die zukünftige Nutzung des durch den Umstieg von der Analog- auf die Digitaltechnik freiwerdenden Frequenzspektrums beachten. Dabei ist besonders die bessere Versorgung mit breitbandigem Internet geboten, die es in vielen (ländlichen) Gemeinden bis heute nicht gibt, jedoch an Bedeutung gewinnt. Hier haben wir mit der Breitband-Initiative der Bundesregierung viel auf den Weg gebracht.

    Lassen Sie mich – bezogen auf die medienpolitischen Fragestellungen – nochmals in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass bei all diesen Entscheidungen die nationalen Bedürfnisse, die hiesigen Erfahrungen, Gewohnheiten und Erwartungen von besonderer Bedeutung sind. Sie werden geprägt durch den Entwicklungsstand und die Besonderheiten unseres Mediensystems. Allen Versuchen der EU, die Entscheidungsmacht der Mitgliedstaaten in diesen Fragen zu beschränken, ist deshalb ein deutliches Nein entgegen zu setzen. Die Bundesregierung wie auch die Länder müssen darauf achten, dass die nationale Kompetenz zur Gestaltung der Medienordnung nicht angetastet wird.

    3. Digitalisierung des Urheberrechtes

    Die beste Medienpolitik läuft ins Leere, wenn die Inhalte fehlen. Das Urheberrecht in der digitalen Welt wird in diesem Punkt einen entscheidenden Anteil haben. Die Digitalisierung bietet enorme Chancen, aber auch Risiken und stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Chancen liegen in den neuen Möglichkeiten der Verwertung und Vermittlung kreativer Leistungen. Um die Chancen wirklich nutzen zu können, muss das Urheberrecht an die digitale Welt angepasst werden. Der ökonomische Ertrag der mit der Digitalisierung verbundenen neuen Nutzungsformen muss auch wirtschaftlich schwachen und damit allen Urhebern zugute kommen.

    Aus diesem Grund heißt es im Regierungsprogramm der SPD: „Wir wollen im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes erreichen, dass Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können. Es kommt darauf an, das geistige Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht sollen in der digitalen Welt ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Die Zukunft der Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir im Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen. Wir setzen uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein.“

    Bei der Suche nach Lösungen für den Erhalt und die Durchsetzung des Urheberrechts in der digitalen Welt sind vielerlei Aspekte zu bedenken, die im Rahmen des vorgeschlagenen sozialdemokratischen Kreativpaktes mit allen Beteiligten zu diskutieren sind. Das Thema Urheberrecht in der digitalen Welt ist daher eine der zentralen Herausforderungen in der kommenden Legislaturperiode.

    4. Digitalisierung der Medienfreiheiten

    Auch wenn die Fragen der Medienfreiheiten in der Diskussion um die Herausforderungen und die Folgen der Digitalisierung bislang eher eine untergeordnete Rolle spielen, so sind diese von entscheidender Bedeutung. Digitalisierung, Vernetzung und Konvergenz haben aufgrund der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sehr folgenreiche Auswirkungen auf die Medien- und Kommunikationsfreiheiten.

    Das hört sich paradox an, eröffnen doch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zunächst neue Kommunikationswege und Informationsangebote. Es sollte jedoch nicht übersehen werden, dass gerade in der vergangenen Legislaturperiode auch zahlreiche innen- und rechtspolitische Themen auf der Agenda standen, die sich genau darauf bezogen.

    Dazu gehören bspw. die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das BKA-Gesetz, die Online-Durchsuchung, die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und nicht zuletzt das sog. Zugangserschwerungsgesetz. Bei all diesen politisch sehr strittigen Vorgaben ging und geht es auch um Medien- und Kommunikationsfreiheiten, beispielsweise die Informationsfreiheit, Zeugnisverweigerungsrechte oder den Informantenschutz.

    Oft – wenngleich auch nicht immer – ist es uns als Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen, Verbesserungen der jeweiligen Gesetzentwürfe – etwa bei den Zeugnisverweigerungsrechten und den Zufallsfunden für Journalistinnen und Journalisten – zu erreichen. Damit konnten wir bei zahlreichen Gesetzgebungsverfahren – und dies ist zugleich ein wichtiger Erfolg für den noch relativ jungen Bundestagsausschuss für Kultur und Medien – einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Journalistinnen und Journalisten und ihrer Informanten erreichen.

    Meine Damen und Herren,

    ich halte es für besonders wichtig, den Aspekt der Medien- und Kommunikationsfreiheiten im Kontext der Digitalisierung in den Blick zu nehmen und habe deshalb meinen Fokus hierauf gelegt. Ich freue mich nun auf unsere gemeinsame Diskussion.

    Vielen Dank!