Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    17.01.2007

    Deutschland kommt seiner Pflicht zum Kulturgüterschutz nach


    Anlässlich der abschließenden Beratung zum "Gesetzentwurf zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Steffen Reiche:

    Was lange währt, wird endlich gut. Es ist vollbracht: Der international vereinbarte Schutz von Kulturgütern, aber auch die Rechtssicherheit für Kunsthändler und Sammler werden auch in Deutschland Standard. Mehr als 35 Jahre hat es gedauert, dem UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz beizutreten. Mit der jetzt erarbeiteten guten Vorlage können wir sehr zufrieden sein. Nach ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien, in denen die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sorgfältig prüften, wurde der Gesetzentwurf heute abschließend beraten. Nun ist der Weg frei, dass am 1. Februar der Bundestag dieses Gesetz endgültig beschließen kann.

    Folgende wesentliche Änderungen wurden im parlamentarischen Verfahren noch aufgenommen, um den berechtigten Einwänden der Archäologen und Museumsexperten, aber auch den Vertretern des Kunsthandels und der Sammler zu entsprechen:

    • Die Frist der Nacherfassung archäologischer Funde beginnt in Staaten, in denen die Kenntniserlangung über die Existenz eines Gegenstandes durch Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen und ähnliches unmöglich ist, erst mit dem Ende dieser Zustände.
    • Zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand bei nur geringwertigen, aber in hoher Auflage existierenden Gegenständen ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 Euro, statt der vorgeschlagenen 5.000 Euro vorgesehen.

    Von großer Bedeutung ist die ebenfalls vorgenommene Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG). Nun kann auch die Bundesrepublik Kulturgut zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts oder national wertvollen Archivguts beantragen, wenn es von gesamtstaatlicher Bedeutung ist. Der Streit um die Badischen Handschriften hat Handlungsbedarf offenbart, der so umgehend geregelt wird.