Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    15.02.2006

    Kulturgüterschutz wird gestärkt - Deutschland endlich dabei


    Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 in der heutigen Kabinettssitzung erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Steffen Reiche:

    Dieses Gesetz war überfällig. Nachdem das Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens aufgrund der Neuwahlen in der letzten Legislaturperiode nicht zum Ende geführt werden konnte, liegt nun der Gesetzentwurf vor. Das konnte auch deshalb so schnell geschehen, weil die Vorgängerregierung bereits umfangreiche Vorbereitungen getroffen hatte. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument für den internationalen Kulturgüterschutz endlich auch in eigenes Recht.

    In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Deswegen sind Plünderungen von Kulturgütern auch Verbrechen an der Menschheit. Indem Deutschland dieses Übereinkommen umsetzt, steht es nicht länger in der Gefahr, zu einer Drehscheibe des illegalen Kulturhandels zu werden.

    In dem UNESCO-Übereinkommen von 1970 werden Regelungen vereinbart, nach denen gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter zurückzugeben sind. Dadurch kann der internationale Kulturgüterhandel besser kontrolliert, aber auch das eigene Kulturgut besser geschützt werden.

    Die Regelungen des Gesetzentwurfes überzeugen ebenso im Detail. Es bestehen Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive wird verbessert.