Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    16.03.2007

    Der Beitritt zu UNESCO-Übereinkommen beinhaltet auch Pflichten

    Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt tritt in Kraft


    Anlässlich des Inkrafttretens der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt am 18. März 2007 erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter, Steffen Reiche:

    Deutschland erfüllt seine kulturpolitische Vorreiterrolle. Gemeinsam mit 51 weiteren Staaten ist Deutschland dabei, wenn am 18. März 2007 das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Kraft tritt. Darauf können wir stolz sein.

    In einem beeindruckenden Tempo haben sich die Mitgliedstaaten der UNESCO darüber verständigt, dass es ein kulturpolitisches Instrument geben muss, um eine eigenständige Kulturpolitik zu realisieren. Theater, Oper, Filmförderung oder Rundfunk sind eben in erster Linie Kultur- und nicht Wirtschaftsgüter. Jetzt brauchen wir den gemeinsamen und länderübergreifenden Prozess, um die Konvention in jeweils nationales Recht umzusetzen.

    Wie wichtig das ist, wird aktuell an der UNESCO-Welterbekonvention deutlich. Im Falle des Streits um den Welterbestatus des Dresdner Elbtals und den geplanten Bau der Waldschlösschenbrücke besteht die Gefahr, jedweden kulturpolitischen Kredit, den sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der Konvention zur Kulturellen Vielfalt erworben hat, wieder zu verspielen. Wegen des Kompromissunwillens Einiger, droht Deutschland als erstem Land weltweit die Aberkennung des Welterbestatus. Dadurch verringern sich die Chancen anderer Bewerber, allen voran Heidelberg. Und das obwohl eine mit den Anforderungen der Welterbekonvention vereinbare Elbquerung sehr wohl möglich ist.

    Auch bei der Umsetzung anderer UNESCO-Konventionen, wie beispielsweise der zum Kulturgüterschutz sind Kompromisse erreicht wurden. Daher ist nicht zu verstehen, warum es im Fall der Waldschlösschenbrücke keine Lösung geben soll. Nicht nur aufgrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft steht die Bundesrepublik Deutschland in einer ganz besonderen kultur- und außenpolitischen Verantwortung, was den Erhalt des kulturellen Erbes betrifft. Diesen Zusammenhang können die Verantwortlichen kaum guten Gewissens leugnen.