Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    10.10.2007

    SPD-Bundestagsfraktion beschließt Staatsziel Kultur


    Anlässlich des gestrigen Beschlusses der SPD-Bundestagsfraktion, das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz zu verankern, erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, MdB und der Sprecher der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Siegmund Ehrmann, MdB:

    Ein wichtiger Schritt ist vollbracht. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt eine wichtige Forderung der Kulturpolitiker unserer Fraktion und fordert die anderen Fraktionen auf, sich diesem Votum anzuschließen. Das Grundgesetz soll nach dem Willen der SPD in Art. 20 Abs. 1 um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ bereichert werden.

    Innerhalb der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hatten sich die Fraktionen bereits 2005 parteiübergreifend für die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz ausgesprochen. Nun kommt es darauf an, diesen breiten Konsens gemeinsam mit allen Fraktionen auch im Deutschen Bundestag herzustellen.

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Schritt in ihrer Fraktionssitzung getan und fordert die anderen Fraktionen auf, sich diesem Votum anzuschließen. Sie spricht sich für die Aufname eines Kulturstaatsziels aus. Mit dem Beschluss über ein Kulturstaatsziel setzt die SPD-Bundestagsfraktion ein kulturpolitisches Wahlversprechen um und greift ein wesentliches Element des SPD-Leitantrages „Kultur ist unsere Zukunft“ auf, der auf dem Parteitag in Hamburg am 25. Oktober 2007 verabschiedet werden soll.

    Staatsziele definieren einen politischen Konsens in der Gesellschaft. Kultur gehört ebenso dazu, wie der Umweltschutz oder das Sozialstaatsprinzip. Bisher finden der Schutz und die Förderung von Kultur im Gegensatz zu zahlreichen Länderverfassungen und der europäischen Ebene mit Artikel 151 EG-Vertrag keinen entsprechenden Ausdruck im Grundgesetz. Dabei sollte die Bedeutung der Kultur als wesentliche geistig-ideelle Grundlage unserer Gesellschaft neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ebenfalls Berücksichtigung finden.

    Kultur ist ein grundlegender Bestandteil unseres Zusammenlebens. Kultur stiftet Identität und besitzt politische Integrationskraft. Mit der Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz bekennt sich der Staat zu seiner Verantwortung, das kulturelle Erbe zu bewahren, und das kulturelle Leben zu schützen und weiter zu entwickeln. Damit wird deutlich, dass Kultur kein nachrangiges Politikziel ist. In politischen Abwägungsprozessen wird es daher von entscheidender Bedeutung sein. Auch bei Gerichtsentscheidungen wird ein Staatsziel Kultur die Belange der Kultur stärken. Die Sicherung kultureller Angebote ist und bleibt für die SPD eine öffentliche Aufgabe. Kultur ist ein öffentliches Gut.