Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Archiv

Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

Archives

On this website you find information about my work as member of parliament (1998 - Oct. 2009)

Curriculum Vitae english Curriculum Vitae français Curriculum Vitae spanish Curriculum Vitae russian Curriculum Vitae chinese

    23.04.2008

    FFG-Novelle muss Digitalisierung der Kinos unterstützen

    Vorentwurf der Novelle des Filmfördergesetzes liegt vor


    Anlässlich der Beratungen zum Vorentwurf für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, MdB, und die filmpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Angelika Krüger-Leißner, MdB:

    Mit der anstehenden Digitalisierung der Kinos steht die fünfte Novelle des Filmförderungsgesetzes vor einer besonderen Herausforderung. Nach über hundert Jahren Filmrolle markiert die Umstellung auf digitale Vorführung eine Zäsur mit tiefgreifenden Auswirkungen auf unsere Kinolandschaft. Die großen Multiplexe werden in der Lage sein, die notwendigen Investitionen aufzubringen. Die kleineren Kinos in der Fläche, darunter auch viele kommunale Filmtheater, können das nicht leisten. Die kulturpolitische Aufgabe besteht darin, auch die umsatzschwachen Kinos in das digitale Zeitalter mitzunehmen. Das muss im FFG festgeschrieben werden. Zusätzlich fordern wir einen gemeinsamen Fonds von Bund, Ländern und Kommunen.

    Der im FFG-Vorentwurf vorgesehene „Sondertopf Digitalisierung“ steht allerdings auf äußerst wackeligen Füßen. Er soll aus Mitteln gespeist werden, die nur unter Vorbehalt zur Verfügung stehen. Gemeint sind die Abgaben der Kinos, die erst dann verwendet werden dürfen, wenn über die beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Klage des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) entschieden ist.

    Die Vergabe von Fördermitteln für die Produzenten ist künftig an die Einhaltung sozialer Standards zu knüpfen. Denn am Set sind die Filmschaffenden zunehmend prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Mit einer entsprechenden Regelung im FFG sollten die Bemühungen der Tarifpartner unterstützt werden.

    Mit Blick auf die Auswertungsrechte müssen wir die Produzenten gegenüber den Sendern stärken. Rundfunkveranstalter erwerben von den Produzenten häufig neben dem Senderecht exklusiv auch die Pay-TV-und die Video-on-Demand-Rechte (VoD) im Paket. Problem: die Vergütung entspricht nicht dem Verwertungspotential und die Rechte werden von den Sendern kaum genutzt. Damit fehlen mögliche Mehreinnahmen. Im FFG muss eine Beteiligung der Produzenten insbesondere an den VoD-Rechten geben, damit diese angemessen vergütet werden.

    Weitere Schwerpunkte unserer Forderungen: die Einbeziehung der neuen digitalen Anbieter (VoD, Programmanbieter), deutliche Verbesserungen bei der Stoffentwicklung und der Kurzfilmförderung und eine Anpassung der Sperrfristenregelung an die veränderten Nutzergewohnheiten.