Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    28.08.2008

    SPD für Staatsziel Kultur im Grundgesetz

    Berliner Senat setzt sich im Bundesrat für Verfassungs-Verankerung ein


    Aus Anlass der Beschlusses des Berliner Senats, sich im Bundesrat für die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz einzusetzen, erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Monika Griefahn MdB, und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Siegmund Ehrmann MdB:

    Wir begrüßen und unterstützen das Vorhaben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, im Bundesrat die Initiative für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu ergreifen. Damit ist die SPD die einzige Partei, die sich auf allen Ebenen für das Staatsziel Kultur einsetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits im Oktober 2007 für ein Staatsziel Kultur ausgesprochen. Und auch auf ihrem Hamburger Parteitag hat die SPD die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz beschlossen.

    Nun ist es an allen anderen Parteien, ihr Bekenntnis für die Kultur abzulegen. Gemeinsam haben alle Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ die Forderung nach einem Staatsziel Kultur erhoben. Dieses Bekenntnis zum Kulturstaat Deutschland gilt es nun umzusetzen. Bisher vertritt nur die SPD sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene diese Forderung, die nun von allen Parteien eingelöst werden muss. Es gilt, noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

    Von Kulturschaffenden in ganz Deutschland wird bereits seit vielen Jahren gefordert, Artikel 20 b des Gundgesetzes zu ergänzen und den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ einzufügen. Kultur ist ein grundlegender Bestandteil unseres Zusammenlebens. Kultur stiftet Identität und besitzt politische Integrationskraft. Mit der Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz wird die Verantwortung des Staates verdeutlicht, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiter zu entwickeln. In politischen Abwägungsprozessen wird ein Staatsziel Kultur seine Bedeutung entfalten. Es ist wichtig, dass die Bundesrepublik ihre Priorität auch im Grundgesetz verdeutlicht.