Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    24.09.2008

    Erste Mittel für Denkmalschutz fließen

    Bund beteiligt sich an national bedeutsamen Kultur- und Baudenkmälern


    Anlässlich der Freigabe erster Mittel des Sonderprogramms Denkmalschutz des Bundes erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Monika Griefahn MdB und die für den Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zuständige Berichterstatterin Petra Merkel MdB:

    Das ist gelebter Kulturföderalismus! Der Bund beteiligt sich am Erhalt und der Bewahrung national bedeutsamer Kultur- und Baudenkmäler. Nachdem der Deutsche Bundestag im letzten Jahr 40 Millionen Euro für ein neues Sonderprogramm Denkmalschutz bereitgestellt hatte, wurden nun in einer ersten Tranche fast 18 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für insgesamt 134 Baudenkmäler bewilligt.

    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Programm ausdrücklich. Dies ist ein Bekenntnis zu der gesamtstaatlichen Aufgabe, eine reichhaltige Kulturlandschaft in Deutschland zu erhalten, die ganz wesentlich von vielen Kultur- und Baudenkmälern geprägt ist. Mit diesem flächendeckenden Programm sollen Kirchen, Schlösser, Kloster, Burgen und viele andere Baudenkmäler in ganz Deutschland gefördert werden, die der dringenden Sanierung und Substanzerhaltung bedürfen. Für die Förderung dieser das nationale kulturelle Erbe prägenden Baudenkmäler ist entscheidend, dass sie

    • unter Denkmalschutz stehen,
    • akut gefährdet und ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten oder gesichert werden können,
    • einmalige Investitionen für Baumaßnahmen (Dauerförderungen sind nicht möglich) darstellen
    • und eine Beteiligung des Landes, Gemeinden, Stiftungen oder Privaten in mindestens gleicher Höhe erfolgt.

    Viele Länder und Kommunen in ganz Deutschland sind wegen knapper Kassen oft nicht in der Lage, die zum Erhalt der Gebäude allernotwendigsten Maßnahmen zu finanzieren. Mit diesem Programm unterstreicht der Bund in eindrucksvoller Weise seine Verantwortung für das nationale Kulturerbe.

    Eine zweite Runde wird folgen. Die Antragsfrist dafür ist der 30. November 2008. Allein die rund 400 Anträge der ersten Runde zeigen, wie wichtig das Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes ist. Wir sind sicher, dass erneut viele Antragstellungen über die Länder erfolgen.