Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    06.11.2008

    FFG-Novelle im Kulturausschuss beschlossen

    Neues Filmfördergesetz nimmt entscheidende Hürde


    Anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Ausschuss für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn und die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner:

    Nach jahrelangen Vorarbeiten hat die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) eine entscheidende Hürde genommen. Gestern hat der Ausschuss für Kultur und Medien den Gesetzentwurf mit einigen wichtigen Änderungen beschlossen.

    Besonders begrüßen wir die Ergänzung, wonach es künftig auch zu den Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) gehört, die Belange der Beschäftigten in der Filmbranche zu unterstützen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Filmhersteller sollte eine Berücksichtigung sozialer Mindeststandards selbstverständlich sein. Hier wollen wir ein klares Signal setzen.

    Zusätzlich wurde auch eine Entlastung der Kinos bei der Filmabgabe an die FFA beschlossen. Damit wollen wir die schwierige Situation der Kinobranche berücksichtigen. Denn die Besucherzahlen gingen in den vergangenen Jahren zurück und demnächst stehen enorme Investitionen an, wenn die Kinos auf digitale Projektion umrüsten. Mit unserem Entgegenkommen erwarten wir aber auch, dass Abgabezahlungen nicht mehr unter Vorbehalt geleistet werden. Das lähmt das Fördergeschäft der FFA und stellt den Solidargedanken des Filmförderungsgesetzes in Frage.

    Insgesamt wird mit dem neuen Gesetz der deutsche Film als Wirtschafts- und Kulturgut weiter gestärkt. Es werden Anpassungen an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre vorgenommen. Die Novelle schafft die Voraussetzungen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft einschließlich ihrer Beschäftigten. Und Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens können weiter entwickelt werden.