Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    13.01.2006

    Keine Notwendigkeit für „Ministererlaubnis“ erkennbar

    Springers Übernahmepläne beschäftigen Kartellamt


    Anlässlich der Untersagung der geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG durch den Axel-Springer-Verlag durch das Bundeskartellamt erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, MdB, und der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

    Das Bundeskartellamt hat - wie erwartet - die Übernahme der Fernsehgruppe ProSiebenSat.1 durch den Verlag Axel Springer untersagt. Das Bundeskartellamt hatte bereits im Laufe des Verfahrens in mehreren Zwischenbescheiden erhebliche kartellrechtliche Bedenken an der geplanten Übernahme geäußert und eine Untersagung der Fusion in Aussicht gestellt. Mit seiner jetzigen Entscheidung stellt das Bundeskartellamt fest, dass Springer mit der Übernahme des größten deutschen TV-Senders eine marktbeherrschende Stellung im Lesermarkt für Boulevardzeitungen und im TV-Werbemarkt erlangt hätte.

    Nachdem die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vor wenigen Tagen die geplante Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Axel-Springer-Verlag aus medienrechtlichen und vielfaltsichernden Erwägungen abgelehnt hatte, hat nun das Bundeskartellamt diese geplante Fusion aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen untersagt.

    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidungen des Bundeskartellamtes und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) als folgerichtig und konsequent. Sie sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Aufsichtsbehörden zur Sicherung des Wettbewerbs wie auch zur Sicherung der Medienvielfalt in Deutschland auf der Basis des bestehenden Wettbewerbs- und Medienrechtes funktionieren.

    Der Springer-Verlag hat angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten sowie auch die Beantragung einer „Ministererlaubnis“ zu prüfen, mit der sich der Bundeswirtschaftsminister mit einer Sondergenehmigung über die Entscheidung des Kartellamtes hinwegsetzen könnte. Eine Ministererlaubnis kann dann erteilt werden, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht oder die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen – eine derartige Notwendigkeit ist jedoch bei der geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG durch den Axel-Springer-Verlag nicht erkennbar.

    Was die Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) anbelangt, so haben bereits einige Landesmedienanstalten gefordert, diese Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit der Direktoren der Landesmedienanstalten zu revidieren und so diese Fusion doch noch zu ermöglichen. Aus medienpolitischer und auch aus gesellschaftspolitischer Perspektive wäre dies jedoch eine höchst problematische Entwicklung: Ein demokratisches Gemeinwesen ist ohne den freien Zugang zu qualitativen Informationen als Grundlage der Meinungsbildung und Meinungsvielfalt nicht denkbar. Daher kommt der Gewährleistung einer hinreichenden Medienvielfalt insgesamt eine wesentliche, kaum zu überschätzende Bedeutung zu. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wie auch das Bundeskartellamt haben mit ihren Entscheidungen ihren jeweiligen gesetzlichen Auftrag erfüllt und sich gegen eine Einschränkung der Medienvielfalt und des Wettbewerbes ausgesprochen. Der Bundeswirtschaftsminister und die Landesmedienanstalten sind nun aufgefordert, sich nicht einfach über die Entscheidung der eigens für die Konzentrationskontrolle eingerichteten Aufsichtsbehörden hinwegzusetzen, um dieses Vorhaben - trotz aller vorgetragenen Bedenken und ohne erhebliche Auflagen zu genehmigen.