Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    25.01.2006

    Entwurf der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ lässt Fragen offen

    Transparenz für Zuschauer gewährleisten


    Anlässlich der Unterrichtung durch den Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, zur Revision der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, MdB, und der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

    Die vorgesehene Revision der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ wird von der SPD-Bundestagsfraktion in Teilen sehr kritisch bewertet, insbesondere die Liberalisierung der Werbevorschriften und die Erlaubnis von „Product Placement“ in Fernsehbeiträgen. Die Trennung von Werbung und Programm erscheint mit dem vorgelegten Entwurf nicht mehr hinreichend sichergestellt zu sein. Vor allem die vorgesehenen Regelungen zu „Product Placement“ müssen daher noch einmal grundlegend überprüft und auch auf ihre tatsächliche Notwendigkeit hinterfragt werden.

    Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 den Entwurf zur Neufassung der aus dem Jahr 1989 stammenden Europäischen Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorgelegt (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit). Die Neufassung soll auf die Digitalisierung und Konvergenz der Medien reagieren und einen Schritt in Richtung Angleichung der Regulierung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Medien gehen – einschließlich mobiler Verbreitungswege und Internet. Im Zentrum der Neufassung stehen Änderungen der Werbevorschriften, die in der Vorbereitungsphase am heftigsten umstritten waren. Darüber hinaus soll mit der Revision der Fernsehrichtlinie ein Recht auf Kurzberichterstattung verankert werden, um angesichts der immer stärker werdenden Kommerzialisierung öffentlicher Veranstaltungen und der zunehmenden Vergabe von Exklusivrechten die Möglichkeiten der angemessenen Berichterstattung für die Allgemeinheit sicherzustellen. Schließlich wird mit der Revision eine Harmonisierung der Regelungen zum Jugendmedienschutz erreicht werden, wobei der Kommissionsentwurf hier vor allem auf Instrumente der Selbstregulierung setzt. Die Erfahrung habe gezeigt, heißt es im Entwurf, dass Koregulierung und Selbstregulierung eine wichtige Rolle beim Schutz der Konsumenten spielen können.

    Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag begrüßt angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und Konvergenz die Fortentwicklung der EU-Fernsehrichtlinie vom Grundsatz her, sieht jedoch im weiteren Verfahren durchaus noch einige offene Fragen. Dies betrifft vor allem die Frage des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die vorgesehene Liberalisierung der Werbevorschriften. So ist mit Blick auf den Anwendungsbereich zwar der Ansatz zu begrüßen, dass Regelungen sich an den Inhalten und nicht an den Übertragswegen orientieren müssen. Im vorgesehenen Entwurf ergeben sich dennoch einige nicht zu vernachlässigende Abgrenzungsprobleme. Was die Werbevorschriften betrifft, so soll es dem Entwurf zufolge nicht das Ziel der Richtlinie sein, die zulässige Werbedauer pro Stunde zu erhöhen, sondern den Fernsehveranstaltern eine höhere Flexibilität zu ermöglichen. Außerdem soll in Zukunft „Product Placement“ erlaubt werden, solange es sich nicht um Schleichwerbung handelt. Von deutscher Seite wurde bei der Erarbeitung des neuen Richtlinienentwurfes vor allem die Liberalisierung des Product Placements als problematisch bewertet. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, dass die vorgesehenen Regelungen zu Produktplatzierungen bei den Beratungen im Europäischen Parlament noch einmal grundsätzlich diskutiert werden sollten. Wichtigstes Ziel muss es sein, dass die Unabhängigkeit der Programmgestaltung gewahrt bleibt. Außerdem setzt die Freiheit des mündigen Verbrauchers Entscheidungsfreiheit und damit auch Transparenz der Trennung von Werbung und Programm voraus. Sollte das Parlament sich der Auffassung der Kommission anschließen, muss zugleich sichergestellt werden, dass die Programmgestaltungsfreiheit uneingeschränkt gewahrt und dass die Transparenz der Produktplatzierung für die Zuschauer gewährleistet ist.