08.11.2006
Antrag: Die Schaffung eines kohärenten europäischen Rechtsrahmens für audiovisuelle Dienste zu einem Schwerpunkt deutscher Medien- und Kommunikationspolitik in Europa machen
Inhalt: Revision und Umbenennung der EU-Fernsehrichtlinie in „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“: Unterstützung einer plattformunabhängigen Regelung für alle audiovisuellen Dienste, begriffliche Unterscheidung in lineare und nichtlineare Dienste, Mindestvorgaben für nichtlineare Dienste in den Bereichen Jugendschutz, Menschenwürde und Werbung, Nichtaufnahme von Hörfunk und elektronischer Presse in den Geltungsbereich der Richtlinie, Festhalten an qualitativen Werbebeschränkungen und am Gebot der Trennung von Werbung und Programm, mögliche Lockerung des Blockwerbegebots, Beibehaltung des Zwei-Säulen-Prinzips von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten, Problem der Produktplatzierung, Recht auf Kurzberichterstattung, Koregulierung als alternatives Instrument zur Komplementierung der Richtlinie, Recht auf Gegendarstellung, keine Verkürzung des Jugendmedienschutzes