Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    09.05.2007

    Fernsehrichtlinie: Vieles ist besser, manches bleibt offen


    Anlässlich der heutigen Beratung des geänderten Kommissionsvorschlages zur Revision der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, MdB, und der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

    Es ist gut, dass der geänderte Kommissionsvorschlag viele kritische Einwände berücksichtigt, die wir in der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber dem ersten Entwurf hatten. Im Koalitionsantrag vom November 2006 (BT-Drs. 16/3297) forderten wir unter anderem, die im Richtlinienentwurf enthaltenen Regelungen zur Kennzeichnung von Produktplatzierung zu verbessern. Das wurde wie auch die meisten weiteren Punkte erreicht.

    Bei Produktplatzierungen gibt es eine deutliche Verbesserung der Transparenz. Das sichert die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit. Doch müssen auch in Zukunft die Zuschauer vor Irreführungen geschützt werden. Die Kennzeichnungen müssen möglichst deutlich sein. Wir begrüßen das klar gefasste generelle Verbot von Themenplatzierungen ausdrücklich. Jetzt müssen die nationalen Medienanbieter diese Vorgaben entsprechend ausfüllen. Deutschland sollte dabei eine Vorreiterrolle übernehmen, zumal sich die deutsche Medienpolitik insgesamt für klarere Regelungen eingesetzt hat.

    Wir begrüßen die unternommenen Schritte hin zu einem europaweit einheitlichen Niveau des Jugendmedienschutzes, das auch der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments (CULT) in seiner Sitzung am Dienstag, den 8. Mai 2007, eingefordert hat. Ebenso halten wir die ebenfalls geforderte europaweite Regelung für ein Recht auf Kurzberichterstattung für notwendig.

    Der Ausschuss des Europäischen Parlaments hat den Ansatz der Richtlinie bestätigt, der die Rolle der unabhängigen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten stärkt. Es ist richtig, dass die konkrete Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen und damit Ko-Regulierungen im Rahmen des deutschen Aufsichtssystems über den öffentlichen und privaten Rundfunk möglich sind.

    Die Bedeutung der kulturellen Vielfalt, der Meinungsfreiheit und des Medienpluralismus wird durch den geänderten Richtlinienvorschlag unterstrichen. Das bedeutet eine wichtige Stärkung für den audiovisuellen Sektor insgesamt. Nach der Einstellung des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss nun die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert und damit sichergestellt werden.