Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    11.09.2007

    Bundesverfassungsgericht stärkt Rundfunkfreiheit


    Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „Rundfunkgebührenklage“ erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn MdB, und der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss MdB:

    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als wichtigen Beitrag zur Sicherung der verfassungsrechtlich garantierten Programmfreiheit und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie stärkt nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern zugleich auch die Rolle der unabhängigen Sachverständigenkommission KEF. Aus bundespolitischer Sicht steht es für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informations- und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Dies ist nur mit einer unabhängigen und im Kern von Politik unbeeinflussten Finanzierung möglich. Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die mit der heutigen Entscheidung bestätigt und fortgeschrieben wird, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. In der dualen Rundfunkordnung obliegt es zuvorderst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diesen klassischen Auftrag des Rundfunks zu erfüllen, da der private Rundfunk auf Grund seiner Marktorientierung keine gleichgewichtige Programm- und Meinungsvielfalt gewährleisten kann. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren wegweisenden Entscheidungen den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen und mit der heutigen Entscheidung auch vor einer Erosion der Identifizierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewarnt. In der letzten Zeit wurden jedoch die Bestands- und Entwicklungsgarantie im Rahmen der Diskussion um die Digitalisierung zum Teil missachtet und in Frage gestellt - nun gilt es auch hier, zu dieser Bestands- und Entwicklungsgarantie und zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stehen.

    Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht der Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten, vom Votum der Sachverständigenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen, sei im Ergebnis nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar gewesen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht den von der SPD-Bundestagsfraktion erhofften Beitrag zur Rechtssicherheit im Gebührenverfahren und zur Festsetzung der Gebührenhöhe geleistet und klargestellt, dass diese frei von programmlichen und medienpolitischen Zielsetzungen sein muss und dass die politische Unabhängigkeit der Gebührenfestsetzung in allen Phasen des Gebührenverfahrens gewahrt bleiben muss.

    Auch Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gilt es nun, die Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen der Vorbereitungen für die nächste Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für das Vorhaben der Länder, alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung zu erarbeiten oder aber das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept die Rundfunkfreiheit unangetastet bleibt und dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.