Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    14.11.2007

    Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen


    Anlässlich der heutigen medienpolitischen Schwerpunktsitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, und der medienpolitische Spreche der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine verlässliche Zukunft. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in aller Deutlichkeit für den Erhalt und die Fortentwicklung der bewährten und leistungsfähigen dualen Rundfunkordnung in Deutschland zu einer dualen Medienordnung sowie für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Der Rundfunk bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die sicherstellt, dass die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung gewährleistet ist und garantiert, dass der Vielfaltsgedanke angemessene Berücksichtigung findet. Die gesetzlichen Vorgaben sollen es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Information, Bildung und Unterhaltung auch seine kulturelle Verantwortung umfasst. Nur wenn es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt, diesen Vorgaben gerecht zu werden und im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern zu bestehen, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 11. September 2007 bekräftigt und erneut festgestellt, dass gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung nicht entbehrlich geworden sind und dass sich dies durch die technologischen Neuerungen der letzten Jahre und die dadurch ermöglichte Vermehrung der Übertragungskapazitäten sowie die Entwicklung der Medienmärkte nicht geändert hat. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vielmehr dynamisch und umfassend zu verstehen und schließt die Digitalisierung und neue Verbreitungswege ein.

    Insgesamt muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden, seinem Auftrag und seiner Funktion im Zeitalter der Digitalisierung nachzukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die erneute Festschreibung der Entwicklungsgarantie. Damit sind Bestrebungen, welche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen Status quo beschränken und ihn von den neuen Technologien und Verbreitungsformen ausschließen wollten, gescheitert. Junge Menschen, die andere elektronische Medien und Übertragungswege nutzen, müssen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten erreicht werden.

    Anlass der heutigen Beratungen waren Anträge der Oppositionsfraktionen zu den Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Finanzierung, das EU-Beihilfeverfahren und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Leider ist es als Koalition - anders als angekündigt und für die Plenarbehandlung bereits terminiert - nicht gelungen, einen gemeinsamen Antrag „Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung sicherstellen“ auf den Weg zu bringen, weil die Unionsfraktion eine weitestgehend schlussabgestimmte Fassung des Antrages zurückgezogen hat. Vorausgegangen waren dem Rückzug der Unionsfraktion Medienberichte, denen zufolge die Union mit diesem gemeinsamen Antrag einen Richtungswechsel in ihrer Medienpolitik vollzöge.

    Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert diesen Rückzug von der abgestimmten Antragsfassung ausdrücklich, weil es damit - nach Jahrzehnten medienpolitischer Grabenkämpfe - gelungen wäre, nach der wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einen „medienpolitischen Grundkonsens“ über den Bestand und Erhalt sowie vor allem auch die Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu formulieren. Wir greifen gern das Angebot der Unionsfraktion auf und unternehmen einen neuen Anlauf, einen solchen medienpolitischen Grundkonsens in einem Antrag zur „Fortentwicklung der dualen Medienordnung in Deutschland“ zu formulieren, wobei für uns die Diskussionsgrundlage zur Beschreibung der einen Säule, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der bereits abgestimmte Antragsentwurf ist, auf deren Basis die Arbeiten fortgesetzt werden sollten.