Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    21.02.2008

    SPD begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen und eng umgrenzt möglich


    Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Online-Durchsuchung erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, MdB und der bildungs-, forschungs- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz diese Vorschriften für verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion an den Plänen des Bundesinnenministers bestätigt, die aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher wie auch aus medienpolitischer Sicht erhebliche rechtliche und technische Bedenken angemeldet und darauf gedrängt hat, dass vor einer politischen Entscheidung über die Einführung dieses verdeckten Ermittlungsinstrumentes in das BKA-Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden sollte.

    Vor allem aber hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hergeleitet. Dieses neue Grundrecht tritt zu den anderen Freiheitsgewährleistungen, wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hinzu, soweit diese keinen oder keinen hinreichenden Schutz gewähren. Aus medienpolitischer Perspektive ist diese grundrechtliche Sicherung von grundlegender Bedeutung und es wird zu prüfen sein, welche Konsequenzen sich aus diesem neuen Grundrecht über die Online-Durchsuchung hinaus ergeben.

    Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zugleich erklärt, dass Online-Durchsuchungen vor dem neu formulierten Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nur in ganz wenigen Fällen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen möglich sein können. Eingriffe in dieses Grundrecht sind nach der heutigen Entscheidung unter hohen rechtstaatlichen Absicherungen möglich. So muss es um den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gehen. Auch muss auch bei der Durchführung einer Online-Durchsuchung der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben und es muss hierbei, sofern dies möglich ist, das Erhebungsverbot bevorzugt werden, andernfalls gibt es ein grundsätzliches Verwertungsverbot. Außerdem gilt für jeglichen Einsatz dieses umstrittenen Ermittlungsinstrumentes ein Richtervorbehalt. Mit diesen rechtstaatlichen Absicherungen bleibt die Balance von Freiheit und Sicherheit gewahrt.

    Was die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes anbelangt, so muss auch hier der Grundsatz gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Übereilte Entscheidungen sind weder notwendig noch geboten. Vielmehr gilt es nun, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vor dem Hintergrund des neu formulierten Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechtes sorgfältig zu prüfen und den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf des BKA-Gesetzes zu korrigieren. Insgesamt sehen sich die Medien- und Datenschutzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion durch das heute Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt und werden bei dem weiteren Verfahren darauf drängen, dass die technischen Möglichkeiten, wie auch deren Grenzen, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Implikationen dieses heimlichen Ermittlungsinstrumentes hinreichend geklärt und bei der Einführung eines solches Instrumentes die verfassungsrechtlichen Vorgaben gewahrt bleiben.