Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    18.03.2008

    SPD Medienpolitiker begrüßen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

    Verfassungsgericht setzt Gesetz teilweise aus


    Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn, MdB und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss, MdB:

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung und der teilweisen Aussetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneut die Freiheits- und Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einem von Zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag zum Teil statt und hat zugleich - vor der noch ausstehenden abschließenden Entscheidung - deutlich gemacht, dass es sich bei dem Abruf der Telekommunikationsverkehrsdaten um einen schwerwiegenden und nicht mehr rückgängig zu machenden Eingriff in die Grundrechte handelt. Aus diesem Grund hat das Gericht entschieden, dass Telekommunikationsverkehrsdaten nur herausgegeben werden dürfen, wenn es sich um die Verfolgung von schweren Straftaten handelt und die Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Die Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.

    Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzlichen Bedenken bestätigt, die die Medienpolitiker im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgetragen haben. Aus medienpolitischer Sicht bestehen daher nach wie vor erhebliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat und vor allem bezüglich der Abfrage für alle „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“. Auch bleiben bezüglich der gewählten Rechtsgrundlage zahlreiche Fragen offen, die nunmehr vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft werden sollen. Aus diesem Grund werden letztlich die Gerichte in Deutschland und Europa über die Rechtmäßigkeit dieses umstrittenen Vorhabens und die nationale Umsetzung entscheiden. Fest steht aus medienpolitischer Perspektive, dass - wenn die Rechtmäßigkeit der europäischen Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt wird - die deutsche Umsetzung dieser Vorgaben in jedem Fall zurückgenommen werden muss.

    Aus medienpolitischer Sicht war zudem die Kombination der Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit der Relativierung des Schutzes der Berufsgeheimnisträger als problematisch zu bewerten. Befürchtet wird beispielsweise seitens der Journalistinnen und Journalisten und ihrer Verbände, dass der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis bei Journalisten dadurch nachhaltig beschädigt werden. Begründet wird dies mit der Einschätzung, dass allein die Tatsache, dass alle Telekommunikationsverkehrsdaten für den Zeitraum von einem halben Jahr gespeichert werden, deutlich negative Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zu journalistischen Berufsgeheimnisträgern haben werde. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass mit der durch das Bundesverfassungsgericht auferlegten Berichtspflicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung auch geprüft wird, ob die Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor allem die vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Praxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz sicherstellen kann. Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass diese Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes zu einer unangemessenen Einschränkung des Berufsgeheimnisschutzes - und hierbei insbesondere bezüglich der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Informantenschutz und des Redaktionsgeheimnisses - führt, muss der Gesetzgeber unverzüglich reagieren.