Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    06.05.2009

    Kritik an Sperrverpflichtungen ernst nehmen

    Anhörung ist notwendig


    Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, MdB:

    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt in jeder Hinsicht die Bemühungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Dazu gehört auch die Austrocknung des kommerziellen Marktes für entsprechende Inhalte, sei es offline oder online.

    Durch das geplante Gesetz wird jedoch eine sensible Grundrechtsthematik tangiert, bei der wir verantwortlich handeln und sorgsam abwägen müssen und uns keine Schnellschüsse erlauben dürfen. Aus diesem Grund ist es mir unverständlich, dass die SPD bisher die einzige Partei im Deutschen Bundestag ist, die eine Anhörung fordert, bei der auch die kritischen Aspekte des Gesetzesvorhaben in aller Ruhe diskutiert und geprüft werden können. Sollten wir uns mit dieser Forderung nach einer Anhörung bei den anderen Parteien nicht durchsetzen können, so wird es zumindest eine Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

    Das Gesetzesvorhaben wird in der Öffentlichkeit von sehr vielen mit Sorge verfolgt. Eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag wurde bereits nach wenigen Tagen von rund 35.000 Personen unterschrieben. Wir müssen die genannten Kritikpunkte ernst nehmen und sorgfältig überprüfen. Gleichzeitig muss anerkannt werden, dass auch die Petenten das wichtige und richtige Ziel Kinder zu schützen und sowohl ihren Missbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern, absolut nicht in Frage stellen. Es ist wirklich unanständig, wenn manche zur Durchsetzung ihrer politischen Positionen so tun, als wollten kritische Stimmen zu diesem Gesetzgebungsvorhaben einen wirksamen Schutz von Kindern verhindern.

    Als SPD werden wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen und beraten, ob es noch Änderungsbedarf gibt, beispielsweise mit Blick auf das rechtsstaatliche Verfahren und die gerichtliche Überprüfung oder die Rechte der Betroffenen bei unbegründeter Aufnahme auf die Liste. Auch wird zu prüfen sein, ob die Strafverfolgungsbehörden nicht nur verpflichtet werden sollten, entsprechende Inhalte auf die besagte Liste aufzunehmen, sondern diese Informationen auch an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden in den anderen Ländern weiterzugeben – ist es doch das Ziel, diese Inhalte nicht nur auszublenden und den Zugang zu erschweren, sondern die wahren Täter strafrechtlich zu verfolgen und die Inhalte aus dem Netz zu entfernen.

    Doch auch diese Initiativen können nur ein Baustein sein. Die Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ist längst überfällig. Die zögerliche Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zeigt, dass die Bundesregierung ihr Engagement endlich verstärken muss, gerade auch beim Opferschutz und bei der Täterverfolgung. Hier hat gerade auch die Familienministerin noch viel zu tun.