Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    16.06.2009

    SPD verändert Gesetz zu Sperrverfügungen grundlegend

    Spezialgesetz macht deutlich, dass es mit der SPD keine Ausweitung geben wird


    Zur Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen über grundlegende Änderungen des Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn:

    Internetsperren so wie sie sich die Union und allen voran Frau von der Leyen gewünscht haben, sind vom Tisch. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns mit allen unseren Forderungen durchgesetzt und mit dem jetzt neu gefassten Gesetz eine rechtsstaatliche Grundlage geschaffen, die KEINE Zensurinfrastruktur schafft.

    Damit sind Frau von der Leyen und die Union mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Sperren einzig auf vertraglicher Grundlage mit den Providern zu vereinbaren. In solche nicht öffentlichen Verträgen könnten problemlos Computerspiele, Glücksspiel oder urheberrechtliche Sperren aufgenommen werden. Das verhindern wir, indem wir Regelungen durchgesetzt haben, die äußerst restriktiv sind. Nachdem es die Providerverträge bereits gibt, wäre es ganz ohne ein Gesetz nur noch eine Frage von kurzer Zeit, bis die ersten weitgehenden Sperren – so wie sie die Union wollte – greifen. Durch die komplette Durchsetzung der Forderungen der SPD, konnten wir die rechtlich höchst problematischen Verträge auf eine gesetzliche und rechtstaatliche Grundlage stellen.

    Folgende Änderungen haben wir erreicht:

    • Es wird ein Spezialgesetz geben. Damit ist auch für die Zukunft klar: Mit der SPD ist keine Ausweitung des Gesetzes zu machen.
    • Es wird ein unabhängiges Expertengremium mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen eingesetzt. Eine unkontrollierte Sperrung und eine geheime Liste bei einer Polizeibehörde werden dadurch verhindert.
    • Es wird keine Speicherung der Daten zum Zweck der Strafverfolgung geben. Damit braucht niemand Angst zu haben, wenn er oder sie aus Versehen auf eine kinderpornografische Seite kommt oder wenn versehentlich gesperrte Seiten aufgerufen werden.
    • Löschen vor Sperren: Internetseiten werden nur dann gesperrt, wenn eine Löschung nicht erreicht werden kann.
    • Das Gesetz ist von vornherein auf 3 Jahre befristet und läuft dann aus.

    Dass wir uns als SPD so weitgehend mit unseren Forderungen durchsetzen konnten, ist ganz klar auch ein Erfolg der Netz-Community. Deren massive Kritik hat die Befürworter der ursprünglich höchst problematischen Regelungen zurückgedrängt, so dass wir uns mit dem neuen Gesetzesentwurf durchsetzen konnten.

    Eines bleibt überaus wichtig: auch dieses Spezialgesetz kann nur ein Baustein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sein. Wir als SPD haben vor längerer Zeit einen umfangreichen 10-Punkte-Plan zur Umsetzung vorgelegt. Doch zuständig ist und war die ganzen letzten Jahre Ursula von der Leyen. Gerade beim Opferschutz und bei der Täterverfolgung muss sie dringend mehr tun. Gleichzeitig sind insbesondere die Länder gefragt, die noch mehr Ressourcen zur Verfügung stellen müssen, damit die Täter dingfest gemacht werden können.