Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    07.11.2007

    Gemeinsame Verantwortung für Erinnerung und Gedenken muss deutlich bleiben


    Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zum Diskussionsentwurf des BKM zur Fortschreibung der Gedenkstättenförderung des Bundes erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn MdB:

    Gedenken und Erinnern an NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur müssen insgesamt deutlich gestärkt werden. In den Stellungnahmen der Experten zur Anhörung wurde betont, dass sich die bestehende Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes bewährt hat, in einzelnen, vor allem strukturellen Fragen, aber verbessert werden muss. Insbesondere im SED-Bereich wird auch im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, von "Nachholbedarf" gesprochen. Dies gilt in gleicher Weise auch für den Bereich der NS-Zeit. Gerade bei den Gedenkstätten und Erinnerungsorte geht es vor allem darum, ihre finanzielle und personelle Ausstattung zu verbessern, um den gewachsenen Anforderungen durch immer mehr Besucher gerecht zu werden. Dazu sollen unterstützende Strukturen wie zum Beispiel die Ständige Konferenz der NS-Gedenkstätten in Berlin geschaffen werden, die es jedoch inhaltlich noch zu vertiefen gilt. Zu begrüßen ist, dass nunmehr auch NS-Gedenkstätten in den alten Bundesländern institutionell gefördert werden sollen.

    Vor allem die Zukunft der Bundesbehörde für die Unterlagen der Staatssicherheit (BStU) wird eine wichtige Rolle in den weiteren Beratungen über die Konkretisierung des Diskussionsentwurfs spielen. Mit der Ende 2006 beschlossenen Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) gibt es bereits jetzt deutliche Verbesserungen für die Forschung auf diesem Gebiet, wie Experten bestätigten. Auch vor dem Hintergrund wieder zunehmender Antragszahlen zur Einsicht muss die Perspektive der Überführung der Akten in das Bundesarchiv sehr intensiv diskutiert werden. Der Vorschlag, eine Arbeitsgruppe der BStU und des Bundesarchivs einzusetzen, um ein umfassendes Konzept dafür zu erarbeiten, ist überzeugend. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die von überwiegend allen Experten geäußerte Meinung, dass sich bei der Überführung der Akten keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten zu den Stasi-Unterlagen ergeben dürfen. Die BStU nimmt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag eine wichtige Dienstleistungsfunktion für Wissenschaft und Forschung wahr, zumal noch viel unbearbeitetes und zu rekonstruierendes Aktenmaterial erschlossen werden muss. Aus den genannten Gründen hält die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag das Jahr 2019 - also dreißig Jahre nach der friedlichen Revolution - für einen denkbaren Zeitpunkt für die Übernahme der Akten in das Bundesarchiv.

    Die SPD-Bundestagsfraktion erachtet in diesem Zusammenhang die Frage zur Zukunft von Haus 1 in der Normannenstraße von zentraler Bedeutung. Der bauliche Zustand ist dringend sanierungsbedürftig, die inhaltliche Arbeit muss professionalisiert werden. An dieser Stelle trägt der Bund eine gesamtstaatliche Verantwortung, der er nachkommen muss. Unser Vorschlag, Haus 1 in die Trägerschaft der BStU zu überführen und zu einem Ausstellungs- und Bildungszentrum zu entwickeln, korrespondiert nicht nur mit dem gesetzlichen Auftrag der BStU, die Öffentlichkeit über Methoden und Wirkungsweise des MfS zu unterrichten, sondern beinhaltet auch eine baldige und tragfähige Lösung für Haus 1. In Kooperation mit den vor Ort bereits bestehenden Vereinen und Verbänden könnte hier ein Kompetenzzentrum zur Darstellung der Rolle des MfS in der DDR-Gesellschaft geschaffen werden. Damit würde die auch von vielen osteuropäischen Nachbarstaaten als beispielhaft bewertete Rolle der BStU bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur an diesem Ort fortgesetzt.

    Nun gilt es, im weiteren Verfahren, die vielfältigen Anregungen und Hinweise aufzugreifen und gemeinsam mit der Bundesregierung ein weiterhin tragfähiges Konzept zur Förderung von Gedenkstätten durch den Bund zu erarbeiten. Auf diese Weise verdeutlichen wir unsere gemeinsame Verantwortung für Erinnerung, Gedenken und die Aufarbeitung.