Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    01.06.2007

    Wir müssen das Welterbe schützen und erhalten


    Anlässlich des UNESCO-Welterbetages am 3. Juni 2007 erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, und der zuständige Berichterstatter, Steffen Reiche:

    Wir fordern die politischen Verantwortlichen in der Stadt Dresden und dem Land Sachsen auf, im Brückenstreit einen kühlen Kopf zu bewahren. Sie sollten nicht durch erzwungene Entscheidungen Tatsachen schaffen, die einen Kompromiss unmöglich machen, zumal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Fall abgewartet werden sollte. Die Bemühungen, durch neue Entwürfe für den Bau der Brücke eine Lösung zu finden, müssen deshalb auch so gestaltet sein, dass tatsächlich Lösungen auch möglich sind. Eine Aufgabenstellung an die Planer, die keine Alternativen zulässt, ist dabei kein Weg.

    Der Welterbetag bietet für Dresden eine wunderbare Gelegenheit inne zu halten, über den universellen Wert von Welterbestätten zu diskutieren und dann gemeinsam über Lösungen des Konflikts nachzudenken. Viele andere der 32 Orte in Deutschland, an denen sich Welterbestätten befinden, werden diese Chance nutzen, ohne jedoch einen Konflikt lösen zu müssen. Insofern sollte Dresden ein warnendes Beispiel dafür sein, welche Anstrengungen für den Erhalt und den Schutz eines Welterbes zu unternehmen sind.

    Kultur- und Naturstätten mit „Welterbe“-Status besitzen einen universellen Wert für das kulturelle Gedächtnis der gesamten Menschheit. Sie sind kein bloßes Aushängeschild. Sie bedürfen des Schutzes und müssen erhalten werden. Welterbestätten verdeutlichen das kulturelle Schaffen des Menschen und das Entstehen großartiger Naturlandschaften und machen es für alle Bürgerinnen und Bürger erlebbar. Mit der Auszeichnung und Anerkennung als Welterbe durch die UNESCO werden herausragende Stätten unserer gemeinsamen Geschichte gleichzeitig zu bedeutsamen Stätten unserer gemeinsamen Zukunft. Der Welterbetag bietet einen willkommenen Anlass, sich über den kulturellen Wert des Welterbes zu verständigen, ihn zu erleben, aber gleichzeitig auch zu versprechen, sich für seinen Schutz und seinen Erhalt einzusetzen.

    Die Bemühungen vieler deutscher Bewerber um die Anerkennung als Welterbestätte, zeigen wie hoch angesehen diese Auszeichnung ist. Die daraus folgenden Verpflichtungen für die einzelnen Welterbestätten müssen allerdings mit eingeplant werden. Nicht nur der Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden, sondern auch der Fall in Köln haben gezeigt, dass es zu Konflikten kommen kann. In Köln war es aufgrund des Bemühens aller Beteiligten möglich, einen Kompromiss zu finden und den Welterbestatus zu erhalten. In Dresden ist es auf Grund der Verweigerungshaltung Einiger bisher nicht zu einer Lösung gekommen, obwohl diese möglich ist. Das haben neben der UNESCO auch viele Fachleute immer wieder deutlich gemacht.

    Dass völkerrechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung der in der Welterbekonvention beschriebenen Regeln bestehen, kann nicht bezweifelt werden. Schließlich waren es die Orte und Stätten, die sich um diesen internationalen Titel und den damit verbundenen Status beworben haben. Damit sind sie gleichzeitig die Verpflichtung eingegangen, die daraus folgenden Regeln einzuhalten. Ob darüber hinaus für die Kommunen eine konkrete Bindungswirkung besteht, die aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands als Gesamtstaat hergeleitet werden kann, ist umstritten. Das von der Stadt Dresden angerufene Bundesverfassungsgericht wird in dieser Frage sicherlich wertvolle Hinweise liefern. Eindeutig jedenfalls scheint uns zu sein, dass für den Gesamtstaat Deutschland eine unmittelbare völkerrechtliche Verpflichtung besteht. Damit ist auch die Stadt Dresden angehalten, eine mit dem Welterbe verträgliche Lösung zu suchen. Es kann jedenfalls nicht im Sinne der Bundesregierung sein, durch eine finanzielle Beteiligung an den bisherigen Brückenbauplänen möglicherweise völkerrechtliche Verträge zu verletzen, wenn der Welterbestatus des Dresdner Elbtals aberkannt würde.