Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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    07.06.2007

    Dresden sollte die Zeit bekommen, die es braucht


    Anlässlich der Ablehnung des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen Waldschlösschenbrücke zur Entscheidung anzunehmen, erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn:

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit keinem Wort den Bau der umstrittenen Waldschlösschenbrücke gebilligt. In der Frage der Abwägung zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und dem getroffenen Bürgerentscheid über den Bau einer Elbbrücke stellt es vielmehr fest, dass sich „der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille“ erst dann durchsetzen könnte, „wenn zuvor erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde“. Doch soweit ist es noch nicht. Am morgigen Tag sollen neue Entwürfe vorgestellt werden, die einen Kompromiss und damit den Erhalt des Weltkulturerbes ermöglichen könnten. Dabei sollte auch weiterhin die Option eines Tunnels eine Rolle spielen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat signalisiert, dass der Bund bereit sei, mögliche Mehrkosten dafür zu tragen. Dies ist der richtige Weg nach einer welterbeverträglichen Lösung zu suchen, bevor es zu einer Abwägung kommt.

    Insofern liegt es nun in der Vernunft der Beteiligten, weiterhin nach einem Kompromiss zu suchen, ganz so, wie es das Bundesverfassungsgericht beschrieben hat. Zwangsmaßnahmen bzw. eine Ersatzvornahme zur Vergabe von Bauleistungen, wie vom Regierungspräsidium Dresden angedroht, kämen einer Entmündigung der Stadt Dresden gleich. Derartige Maßnahmen sollten erst dann ergriffen werden, wenn eine Kommune nicht mehr handlungsfähig ist. Das ist hier nicht der Fall. Noch ist die Stadt Dresden selbst in der Lage, eine Lösung zu finden. Diese Zeit und dieses Recht sollte man ihr zugestehen.