Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Was ist die Arbeit einer
Bundestagsabgeordneten wert?


Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Diese Abgeordnetenentschädigung beträgt derzeit 7.668 Euro monatlich und ist zu versteuern. Ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1975 entscheiden die Parlamentarier selbst über ihr Einkommen.

Neben dem persönlichen Einkommen erhalten Bundestagsabgeordnete zudem einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von monatlich 3.868 Euro für die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Mandat. Dazu gehören insbesondere die Kosten für die Bürgerbüros in den Landkreisen Harburg und Soltau-Fallingbostel, die Zweitwohnung in Berlin, Fahrten zu Terminen im Wahlkreis, Informationsmaterial und Veranstaltungen.

Monika Griefahn engagiert sich vielfältig ehrenamtlich. Sie hat keine meldungspflichtigen Nebeneinkünfte.

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung soll die Lücke in der Altersversorgung schließen, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie während ihrer Zeit im Parlament keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen.

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Altersentschädigung bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören.

Weitere Informationen zur Abgeordnetenentschädigung