Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

Junge Leute für ein Jahr in die USA
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm


Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch - das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA

1. Was ist das Parlamentarische Patenschafts-Programm?

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA vereinbartes Jugendaustauschprogramm. Es wurde 1983 von den beiden Häusern beschlossen, um der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung der freundschaftlichen Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, zu vermitteln. Das Programm sieht einen einjährigen Aufenthalt von jungen Deutschen und jungen Amerikanern im jeweiligen Gastland vor. Mitglieder des Deutschen Bundestages übernehmen in dieser Zeit die Patenschaft für die Jugendlichen.

Stipendium

Im Rahmen eines Stipendiums werden vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA die Flug- und sonstigen Reisekosten, die Programmkosten, die Versicherungskosten und die Kosten für das Vorbereitungsseminar übernommen. Nicht übernommen werden das Taschengeld und die Fahrkosten zu den Auswahlgesprächen.

Was erwartet die Jugendlichen?

Die Jugendlichen wohnen in den USA in Gastfamilien. Schüler/innen besuchen eine amerikanische High School, junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.

Was wird von den Jugendlichen erwartet?

Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten. Die Auswahl orientiert sich in erster Linie an dem Persönlichkeitsbild, der Motivation und Eignung der Bewerber für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Bewerber mit guten staatsbürgerlichen Kenntnissen werden bevorzugt. Von den Bewerbern werden im Alltag brauchbare englische Sprachkenntnisse erwartet.

2. Wer kann teilnehmen?

An dem Programm können Schüler/innen und junge Berufstätige teilnehmen, sofern sie die unten genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sich in den Vorauswahlen bewähren und im Anschluss an die Vorauswahlen von einer/einem der am PPP teilnehmenden Bundestagsabgeordneten ausgewählt werden.

Schüler/innen

Teilnehmen können Schüler und Schülerinnen mit mindestens befriedigenden Schulleistungen, die etwa in der neunten oder zehnten Klasse sind (die genauen Daten werden jedes Jahr für das aktuelle Bewerbungsverfahren bekanntgegeben). Die Bewerber müssen einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen und dürfen kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten sein.

Junge Berufstätige / Auszubildende

Teilnehmen können junge Berufstätige, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16 und höchstens 22 Jahre alt sind. Ihr erster Wohnsitz muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, auch sie dürfen kein Kind oder Pflegekind eines Bundestagsabgeordneten sein. Auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung sind teilnahmeberechtigt.

Wehrpflichtige Jugendliche sollten ihren Wehr-/Zivildienst bereits geleistet haben (Altersgrenze erhöht sich entsprechend). Einige wenige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden - daher sind Jugendliche dieser Berufsgruppen von der Teilnahme leider ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation: Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH

3. Anforderung des PPP-Faltblattes

Umfassende Informationen erhalten alle Interessierten in einem Faltblatt, das über die Wahlkreisbüros bestellt werden kann. Gunda Ströbele ist unter der E-Mail-Adresse sfa@monika-griefahn.de oder der Telefonnummer 05195/5050 für Sie da, Matthias Westermann unter monika.griefahn@wk.bundestag.de oder 04171/780171. Das Faltblatt wird ausschließlich per Post verschickt, geben Sie also bitte Ihre Adresse an.

Die Bewerbungskarten können von der Internetseite des Deutschen Bundestages
(www.bundestag.de) heruntergeladen werden.

4. Wie bewirbt man sich?

Ermittlung des Bundestagswahlkreises

Die Jugendlichen müssen die Nummer des Bundestagswahlkreises gemäß der Bundestagswahl 2002, in dem sie ihren ersten Wohnsitz haben, ermitteln und in der Bewerbungskarte eintragen. Für Schüler/innen ergibt sich nur aus dieser Nummer die für sie zuständige Austauschorganisation. Für die jungen Berufstätigen ist die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH zuständig.

Die Wahlkreisnummer kann bei Gemeinden, Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Vor allem in größeren Städten mit mehreren Wahlkreisen ist es unerlässlich, die genaue Nummer des Bundestagswahlkreises zu erfragen (diese ist nicht nur von der Straße, sondern teilweise auch von der Hausnummer abhängig). Der Wahlkreis "Soltau-Fallingbostel - Winsen L." von Monika Griefahn MdB hat die Nr. 36.

Einsendung der ausgefüllten Bewerbungskarte

Die ausgefüllte Bewerbungskarte ist per Post bei der zuständigen Austauschorganisation einzusenden.

Wichtig:
Anmeldungen, die nicht mit der Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und / oder verspätet bzw. an eine unzuständige Stelle eingesandte Bewerbungskarten. Unberücksichtigt bleiben auch Bewerbungskarten von Schülern, die an die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH geschickt werden.