Kita-Schließungen sind in der derzeitigen Lage sinnvoll und notwendig. Aber durch den Ausfall der Kinderbetreuung sind die Eltern ohnehin bereits die Leidtragenden.
Hier darf nicht hinzukommen, dass die Stadt dennoch Kita-Gebühren für letztlich nicht erbrachte Betreuungsleistungen erhebt. Im Gegenteil, die Eltern müssen in Zeiten der Krise entlastetet werden. Darum muss die Stadtverwaltung jetzt auf die Erhebung von Kita-Gebühren für die Dauer der Kita-Schließung verzichten und überzahlte Beiträge rückerstatten.
Das ist bereits 2015 geschehen, als wegen eines Erzieher*innen-Streiks die Kitas geschlossen wurden. In Zeiten einer aufziehenden wirtschaftlichen Krise darf nichts anderes gelten. Sollte aufgrund solcher Krisen-Maßnahmen der städtische Haushaltsausgleich in Frage gestellt werden, so muss sich die Bezirksregierung kompromissbereit zeigen. Das Land ist hier gefordert; es darf sich in diesen schwierigen Zeiten nicht hinter den Formalien des Stärkungspakts verstecken.
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