Heute vor 70 Jahren haben die Bürger*innen des damals jungen Landes Nordrhein-Westfalen über eine Landesverfassung für NRW abgestimmt.
Bis heute gibt uns diese Landesverfassung mit einigen Änderungen den Rechtsrahmen für das Zusammenleben in unserem schönen Bundesland.
Eine für uns in den Kommunen wichtige Regelung ist zweifellos Art. 78 Abs. 1 der Verfassung: „Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.“
Wir Bürger*innen regieren uns in freien Wahlen in der Kommune selbst, Rat und Oberbürgermeisterin treffen demokratisch die Entscheidungen für die Bürgerschaft. Das ist, wie die deutsche Geschichte zeigt, nicht selbstverständlich und ich bin froh, dass sich die kommunale Demokratie mit den „gewählten Organen“ auch in der Corona-Zeit bewährt.
Wichtig ist auch Art. 78 Abs. 3 der Verfassung: wenn das Land die Kommunen zu Aufgaben verpflichtet, muss es für deren Finanzierung sorgen. Dieser sogenannte Konnexitätsgrundsatz sollte noch viel strenger gehandhabt werden, denn die Pflichtaufgaben für die Kommunen, so sinnvoll sie auch sind, drücken sehr auf unseren Haushalt.
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