UN-Zivil- und UN-Sozialpakt – beide Abkommen werden in diesem Jahr 50 Jahre alt und haben sicherlich eine große Bedeutung für zivilgesellschaftliche Bewegungen wie Gewerkschaften, Behindertenverbände und Menschenrechtsorganisationen weltweit. Leider werden sie sehr wenig wahrgenommen.
Wie die Abkommen abseits der breiten öffentlichen Wahrnehmung jedoch trotzdem wirken, das beschrieb jetzt eine Tagung des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Auswärtigen Amt in Berlin. Selbst der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Jordanier Zeid Ra’ad al Hussein, war zu der Festveranstaltung gekommen, um für die notwendigen Umsetzungen von Menschenrechten zu werben.
So forderte er neben den Kinder- und Frauenrechten auch die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) ein – etwas, das in vielen Ländern noch immer unter Strafe steht. Und noch immer ist es ja auch nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen in alle Gesellschaften gleiche Rechte haben.
Außenminister Frank Walter Steinmeier hob in seinem Redebeitrag die Situation von Flüchtlingen in aller Welt hervor und das Menschenrecht auf Asyl, dass – wir sehen das aktuell sehr deutlich – in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Worum genau geht es nun in den beiden Pakten?
Der „Zivilpakt“ ist ein Abkommen über bürgerliche und politische Rechte. Der „Sozialpakt“ ist ein Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Beide Vertragstexte wurden über annähernd zwei Jahrzehnte in der Weltgemeinschaft diskutiert und schließlich 1966 einstimmig von der UN-Generalversammlung angenommen. Während zum Beispiel der „Zivilpakt“ das Verbot von Folter und das Recht auf Leben niederschreibt, postuliert der „Sozialpakt“ das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Arbeit – um nur zwei von zahlreichen Themen zu nennen. Alle Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, an der Umsetzung dieser und aller weiteren formulierten Rechte auf nationaler Ebene zu arbeiten. Rechtlich bindend sind die Vertragsgarantien allerdings nicht.
Mit diesen beiden Pakten wurden zwei Abkommen grundlegender Art unterzeichnet. Dass sie heute wenig wahrgenommen werden, mag auch daran liegen, dass es in der Folge zahlreiche monothematische Menschenrechtsabkommen gab, wie die Erklärung über die Diskriminierung von Frauen oder die Resolution über das Verbot der Folter. Im Jahr des 50-jährigen Bestehens sind 168 Staaten Mitglied im Zivilpakt, 164 im Sozialpakt. Noch nicht dabei: China und die USA. In Deutschland wird das Grundgesetz als das gesehen, was die Vertragsnormen weitgehend umsetzt. Weltweit gibt es punktuell große Defizite, etwa dort, wo Krieg herrscht oder die Staatlichkeit schwach ist.
Doch auch wenn das so ist, bleibt die Frage, wie die Welt ohne diese Zielsetzungen aussehen würde – und ohne die ihnen ja zugrunde liegenden internationalen und fortdauernden Diskussionen über Menschenrechte. Schlimmer, fürchte ich. Darum finde ich es gut, dass sich die UN-Weltgemeinschaft auf diese Pakte schon vor langer Zeit geeinigt hat. Sie sind eine gute Grundlage dafür zu streiten, dass alle Elemente der Abkommen auch zum Tragen kommen.
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