Ein kleiner Schritt in Sachen Nachhaltigkeit ist jetzt von den allermeisten verpflichteten Unternehmen umgesetzt worden: Die Berichterstattung nach dem sogenannten CSR-RUG.
Nach diesem Gesetz sind jetzt erstmals unter anderem kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenzulegen.
Der korrekte Gesetzestitel lautet: „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Im April 2017 ist es in Kraft getreten und hat damit eine EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
So weit, so gut.
In einem Seminar in Hannover hat das Forschungs- und Beratungsunternehmen imug jetzt eine erste Bilanz gezogen, wie die betroffenen Unternehmen diese neue Aufgabe gelöst haben. Bei der Auswertung mehrere Studien dazu stellte sich zunächst einmal heraus, dass es eine große Mehrheit an Unternehmen gibt, die das neue Gesetz grundsätzlich befürworten (78 Prozent).
BILANZ GEZOGEN
Gleichzeitig berichten sie, dass die neue Aufgabe einen erheblich höheren Aufwand für sie bedeutet hat – zumal dafür das Personal in aller Regel nicht aufgestockt worden ist. Doch gemessen an der Aufmerksamkeit, die die Nachhaltigkeitsthemen erfahren haben, mag sich der Aufwand gelohnt haben. Zumindest berichteten Teilnehmer des Seminars, das auch Aufsichtsräte sich nunmehr häufiger Gedanken über die globale Verantwortung machen, die das eigene Unternehmen mit seiner Geschäftstätigkeit hat. Das deckte sich auch mit den Erkenntnissen des imug aus der Recherche.
HERAUSFORDERUNG MENSCHENRECHTE
Inhaltlich stießen die Unternehmen auf verschiedene Schwierigkeiten, die die neue Herausforderung mit sich brachte. Sie mussten sich darüber klar werden, was die wesentlichen Punkte ihrer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Themen wie Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption sind und welche Risiken für diese Bereiche mit ihrer Geschäftstätigkeit einhergehen. Oft gab es in vielen Unternehmen noch keine entsprechenden Kennzahlen, die den geforderten Themen Ausdruckverleihen konnten. Eine besondere Herausforderung, so die imug-Auswertung, war der Bereich der Menschenrechte. Kein Wunder, denn dafür müssen Lieferketten hinterfragt und geprüft werden, was – je nach Geschäftstätigkeit – viele verschiedene Schritte der Produktion beinhalten kann.
Ob das Gesetz nun ein wirksamer erster Schritt war, muss sich zeigen. Teilnehmer des Seminars – meist in den Unternehmen verantwortlich für die Umsetzung der Gesetzesvorgabe – berichten zumindest, dass es eine Hilfe gewesen sei. Es sei mit dem Argument „Das ist jetzt vorgeschrieben“ leichter gewesen, die Kollegen aus den Abteilungen zur Berichterstattung zu bewegen. Ein weiterer positiver Aspekt, der zur Sprache kam: Das CSR-RUG habe dem Prozess der Berichterstattung in vielen Unternehmen Struktur gegeben – man habe sich systematischer mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigt.
RISIKO, SICH NICHT ZU KÜMMERN
Unabhängig vom Gesetz stellte das imug in seinen Seminar heraus, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung auch mehr und mehr von den Stakeholdern eingefordert werde: Investoren interessierten sich häufiger dafür, wie genau die Unternehmen aufgestellt sind. Kritische Medien und NGOs würden häufiger als früher zum Risiko, wenn ein Unternehmen sich nicht um Nachhaltigkeit schere. Auch Arbeitnehmer seien verstärkt auf der Suche nach Arbeitsplätzen, bei denen sie ein gutes Gewissen haben könnten. Letztlich würden auch Verbraucher immer sensibler für den Themenkomplex Umwelt und Soziales.
Das Gesetz mit dem sperrigen Namen, das CSR-RUG, scheint also ein weiterer Baustein zu sein, das Thema Nachhaltigkeit voranzutreiben. Immerhin.
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